Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Niedersachsen Gefälschte Rechnungen: Ex-Pastor legt Revision gegen Urteil ein

Stand: 13.12.2024 08:38 Uhr

Ein Ex-Pastor hat gegen ein Urteil des Landgerichts Hildesheim Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu elf Monaten Bewährung verurteilt.

Der BGH müsse das Urteil vom 4. Dezember nun überprüfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag. Eine Begründung für die Revision liege bisher nicht vor. Der 65-Jährige und sein Anwalt haben nach Angaben des Gerichts einige Wochen Zeit, die Gründe für die Revision darzulegen, nachdem sie das schriftliche Urteil erhalten haben. Der frühere Pastor einer Gemeinde im Landkreis Hildesheim hatte laut dem Gericht zwischen 2012 und 2016 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht.

Richter: Kein Täter, der "den Hals nicht vollkriegt"

Der Angeklagte sei bei seinen Taten planvoll, gezielt, taktisch, konspirativ und täuschend vorgegangen, hatte Richter Rainer de Lippe bei der Urteilsverkündung gesagt. Mildernd für den früheren Pastor wertete das Gericht dessen Geständnis, Entschuldigung und Rückzahlung der Summe. De Lippe hatte betont, dass der Mann sich sehr von einem Täter unterscheide, der "den Hals nicht vollkriegt". Eine eigene Krebserkrankung sowie eine psychische Erkrankung seiner Tochter hätten den Angeklagten schwer belastet - auch finanziell. Das habe er mit Betrug zu kompensieren versucht.

Früheres Urteil vom BGH aufgehoben

Laut Gerichtsangaben ist der 65-Jährige bislang suspendiert. Durch die Verurteilung drohe ihm nun das Ende seines Dienstverhältnisses bei der Landeskirche. Damit verbunden ist auch der Verlust seiner Pension. Angesichts einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr geschehe dies aber nicht automatisch, hieß es. In einem ersten Verfahren war der Ex-Pastor im Dezember 2021 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hatte der Bundesgerichtshof das Urteil im Februar 2023 aufgehoben.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 04.12.2024 | 15:00 Uhr