Ein gesprengter Geldautomat ist hinter einem Flatterband mit der Aufschrift Polizeiabsperrung zu erkennen.

Niedersachsen Weniger Geldautomaten-Sprengungen in Niedersachsen

Stand: 02.10.2024 14:38 Uhr

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein neues Gesetz beschlossen, um Geldautomatensprengungen strenger zu ahnden - und Täter härter zu bestrafen. In Niedersachsen ist die Zahl der Straftaten zurückgegangen.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums sind in diesem Jahr bislang 17 Automatensprengungen verübt worden. Der letzte Fall ereignete sich vergangene Woche in Hannover. Zum gleichen Zeitpunkt waren es im Vorjahr bereits 23 Taten. Das entspreche einem Rückgang von 26 Prozent, teilte das Innenministerium auf Anfrage des NDR Niedersachsen mit. Vor zwei Jahren waren die meisten Fälle seit 2015 verzeichnet worden: 2022 gab es den Angaben zufolge noch 68 gesprengte Automaten.

Innenministerin Behrens: "Täter gehen skrupellos vor"

"Der deutliche Rückgang der Taten zeigt, dass der niedersächsische Dreiklang aus einer hervorragenden Arbeit von Polizei und Justiz, einer deutlichen Stärkung der Sicherungssysteme durch die Bankenwirtschaft und einem intensiven Dialog aller Akteure weiterhin wirkt", sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Dennoch nehme das Land die Straftaten weiterhin sehr ernst. "Die Täter gehen in diesem Phänomenbereich extrem skrupellos vor und nehmen eine immense Gefährdung von unbescholtenen Personen wissentlich in Kauf", so Behrens. Sie forderte auch den Bund dazu auf, aktiver gegen Automatensprengungen vorzugehen.

Neues Gesetz sieht härtere Strafen vor

Dies ist am Mittwoch in Form eines neuen Gesetzes passiert, welches das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Künftig droht Täterinnen und Täter von Geldautomatensprengungen eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 und bis zu 15 Jahren. Wenn die Tat bei einer oder mehreren Personen eine "schwere Gesundheitsschädigung" verursacht, können Täterinnen und Täter mit mindestens 5 bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Mehr Befugnisse bei Ermittlungen

Außerdem sieht das Gesetz nach Angaben des Bundesinnenministeriums weitreichendere Befugnisse für Ermittlungsbehörden vor, insbesondere beim Handel mit Explosivstoffen und bei der Telekommunikationsüberwachung. "Wer Geldautomaten in die Luft sprengt, muss hart bestraft werden", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Denn solche Taten bringen Menschenleben in Gefahr und verbreiten Angst und Schrecken." Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte: "Mit der Änderung des Sprengstoffgesetzes verschärfen wir abermals unseren Kampf gegen die Organisierte Kriminalität."

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 02.10.2024 | 12:00 Uhr