Der Angeklagte Christian B. (l) sitzt im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig neben seinem Anwalt Friedrich Fülscher.

Niedersachsen Haftbefehl gegen "Maddie"-Verdächtigen aufgehoben

Stand: 03.07.2024 20:22 Uhr

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall "Maddie" verdächtigen Christian B. hat das Landgericht Braunschweig den Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, hieß es.

B. muss sich derzeit vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter fünf schwere Straftaten vor. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern in Portugal zwischen 2000 und 2017. Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung des Antrags am Mittwoch. Das Landgericht teilte nun mit: Die Kammer sehe keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe.

B. bleibt wegen Vergewaltigung in Haft

Ein dringender Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Verdacht ist nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung des Falls eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Im Gefängnis bleibt Christian B. dennoch bis Anfang 2025. Er wurde im Jahr 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Portugal verurteilt. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Christian B. steht im Verdacht, die Britin Madeleine McCann im Jahr 2007 in Portugal entführt und getötet zu haben.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Niedersachsen 18.00 | 03.07.2024 | 18:00 Uhr