Der evangelische Pastor Olaf Latzel sitzt vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Bremen

Niedersachsen Verfahren gegen Pastor wegen Volksverhetzung ist eingestellt

Stand: 20.09.2024 16:25 Uhr

Das Gerichtsverfahren gegen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung ist endgültig eingestellt. Der 56-Jährige hat 5.000 Euro an ein Bremer Zentrum für queeres Leben gezahlt.

Auf diese Geldauflage hatten sich Ende August alle Beteiligten in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Bremen geeinigt. Latzel hatte sich zuvor entschuldigt. Das Verfahren war daraufhin vorläufig eingestellt worden. "Herr Latzel hat den Betrag vollständig gezahlt und hier nachgewiesen", sagte nun ein Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Pastor äußert sich abfällig über Homosexuelle

Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen hatte sich 2019 in einem sogenannten Eheseminar abfällig über Homosexuelle sowie die Gender-Bewegung geäußert. Dabei fielen Ausdrücke wie "Genderdreck" und "teuflische Homo-Lobby". Latzel sprach zudem von "Verbrechern" auf dem Christopher Street Day. Die Aussagen waren als Audiodatei ins Internet gelangt.

Kirche ermittelt in Disziplinarverfahren

Mit der Einstellung des juristischen Verfahrens ist der Fall für die Bremische Evangelische Kirche nicht erledigt: Sie will wegen Latzels Äußerungen in einem Disziplinarverfahren gegen den Pastor ermitteln. Dieses Verfahren könnte Folgen wie ein gekürztes Gehalt, ein Predigtverbot oder einen Ausschluss aus der Kirche haben.

Juristischer Streit über mehrere Instanzen

Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe hatte mehrere Instanzen beschäftigt. Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Berufungsprozess im Mai 2022 wurde das Urteil aufgehoben. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht (OLG) das Urteil des Landgerichts Bremen im Februar 2023 wegen lückenhafter Begründung auf. Ende August dieses Jahres stellte das Landgericht das Verfahren schließlich vorläufig ein - unter der Bedingung, dass der Pastor innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für queeres Leben in Bremen zahlt.