Ein Angeklagter in einem Gerichtssaal in Göttingen, links neben ihm sein Dolmetscher, rechts sein Verteidiger.

Niedersachsen Mann alkoholisiert totgefahren: Beschuldigter legt Revision ein

Stand: 01.11.2024 14:53 Uhr

Im vergangenen Herbst soll ein Autofahrer betrunken durch Göttingen gerast sein, ein Mensch starb. Der Mann wurde im Oktober zu einer Haftstrafe verurteilt. Dieses Urteil will er nun anfechten.

Der tödliche Autounfall in der Bürgerstraße in Göttingen bleibt ein Thema für die Gerichte. Der Anwalt des 26-jährigen mutmaßlichen Unfallfahrers hat Revision gegen das am 18. Oktober gesprochene Urteil eingelegt. Das Landgericht Göttingen hatte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung im Straßenverkehr sowie fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich zur Haftstrafe wird dem Mann auch die Fahrerlaubnis vorerst entzogen.

Fahrer verliert Kontrolle und gerät in Gegenverkehr

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Oktober 2023 kurz nach Mitternacht in betrunkenem Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit über den Göttinger Innenstadtring fuhr, als er die Kontrolle über sein Auto verlor. Daraufhin sei er auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem Wagen des Unfallopfers zusammengestoßen. Dessen Fahrer - ein bekannter Göttinger Barkeeper - wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später im Göttinger Universitätsklinikum verstarb.

Keine hinreichenden Belege für illegales Rennen

Das Landgericht blieb mit seinem Urteil leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zurück. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Dieser Vorwurf wurde fallen gelassen, da das Gericht dafür keine hinreichenden Belege erkennen konnte.

Richter: Angeklagter ist gefahren "wie ein Irrer"

Der Angeklagte, der sich am vorletzten Prozesstag für die Tat entschuldigt hatte, verfolgte das Urteil regungslos. Die Mutter des Unfallopfers brach bei der Verkündung in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter sprach von einem harten Urteil, das sich für die Angehörigen möglicherweise wie Hohn anfühle - es könne den Schmerz der Angehörigen nicht lindern. An den Verurteilten richtete der Vorsitzende Richter deutliche Worte. Seine Tat mache "fassungslos", er sei "gefahren wie ein Irrer". Ein Gutachter war während des Verfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der BMW des Angeklagten bei der Kollision eine Geschwindigkeit von etwa 130 Kilometern pro Stunde gehabt hatte - mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gericht: Bewusst betrunken gefahren

Den Ermittlungen zufolge hatte der Unfallverursacher einen Blutalkoholgehalt von 1,86 Promille - ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Nach Ansicht des Gerichts sei es sogar möglich, dass der Alkoholwert noch höher gelegen habe: Nachdem der Angeklagte sich im Streit von seiner damaligen Freundin getrennt hatte, habe er fast eine ganze Flasche Kräuterschnaps sowie Bier getrunken. Später sei er dann nach Göttingen gefahren. Dabei habe er gewusst, wie betrunken er war. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, sich nicht mehr erinnern zu können, was nach der Fahrt von seinem Wohnort nach Göttingen passiert sei.

So gut wie nichts zur Aufklärung beigetragen

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, so gut wie nichts zur Aufklärung des Geschehens beigetragen und die Verhandlung völlig empathie- und reuelos verfolgt zu haben. Strafmildernd habe sich laut dem Gericht ausgewirkt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft oder auffällig gewesen war und sich bei dem Unfall beide Arme gebrochen hatte. Mit dem Revisionsantrag wird das Urteil des Landgerichts Göttingen nun in einer höheren Instanz überprüft. Das Gericht muss erneut entscheiden, ob der Schuldspruch und das Strafmaß bestehen bleiben.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Niedersachsen 18.00 | 18.10.2024 | 18:00 Uhr