Der Angeklagte (2.v.l) steht vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Hannover.

Niedersachsen Versuchter Mord mit Rattengift? Neuer Prozess am Landgericht Hannover

Stand: 26.06.2024 18:17 Uhr

Das Landgericht Hannover muss den Prozess gegen einen Musiker teils neu aufrollen. Er hatte zwei seiner Kollegen Rattengift ins Essen gemischt. Die Staatsanwaltschaft sieht eine Tötungsabsicht.

In einem weiteren Fall - versuchter Mordes und gefährliche Körperverletzung an seiner Mutter - ist die Verurteilung des Mannes hingegen rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Über die zweite Tat, bei der der Musiker auf einer Konzertreise zwei Kollegen einen vergifteten Dip gab, müsse dagegen neu verhandelt und entschieden werden. Ausschlaggebend war eine Revision der Staatsanwaltschaft. Sie ist davon überzeugt, dass der Mann seine Kollegen im Sinfonieorchester Schleswig-Holstein töten wollte. Das Landgericht hatte die Tat als gefährliche Körperverletzung gewertet. Die beiden Kollegen erlitten anhaltende Blutungen, die tödlich hätten enden können.

BGH: Keine Anhaltspunkte für fehlende Tötungsabsicht

Nach Einschätzung des BGH halten die Erwägungen des Landgerichts der rechtlichen Prüfung nicht stand. Das Landgericht sei zugunsten des Angeklagten von Annahmen ausgegangen, für die es keine konkreten Anhaltspunkte gebe, erklärte der BGH mit Blick auf die vom Landgericht nicht angenommene Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Musiker gefordert. Verurteilt wurde er zu einer Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren Haft.

Große Mengen Rattengift im Internet bestellt

Wie das Landgericht festgestellt hatte, fühlte sich der Mann vom zweiten Konzertmeister schikaniert und entwickelte ihm gegenüber Tötungsfantasien. Über das Internet habe er eine große Menge eines Rattengifts bestellt. Dieses hebt bereits in geringer Dosierung die Blutgerinnung auf und kann so tödlich wirken.

Musiker versuchte, die eigene Mutter umzubringen

Drei Tage vor der Reise mit den Kollegen hatte der Mann laut Landgericht seine damals 93-jährige Mutter in einem Seniorenheim in Hannover besucht. Dort mischte er demnach einen Teil des Gifts in ihr Essen. Wenige Tage später sei es bei der Frau zu Blutungen gekommen. Die Vergiftung wurde aber rechtzeitig entdeckt und ihr Leben gerettet.

BGH lehnt Antrag auf Revision der Verteidigung ab

Das Landgericht wertete diese Tat des damals 62-Jährigen in seinem Urteil vom Oktober als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Einen Antrag auf Revision des Angeklagten verwarf der BGH, die Verurteilung wegen dieser Tat ist damit rechtskräftig, hieß es am Mittwoch. Als Einzelstrafe hatte das Landgericht dafür fünf Jahre und neun Monate Haft verhängt.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 26.06.2024 | 20:00 Uhr