Nordrhein-Westfalen Sanierung der Zoobrücke: Bundeskartellamt verhängt Millionenbuße
Wegen verbotener Absprachen bei der Sanierung der Kölner Zoobrücke hat das Bundeskartellamt in Bonn eine hohe Geldstrafe gegen den Baukonzern Strabag verhängt.
Das Kölner Unternehmen hat den Vorgang eingeräumt und der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung der Buße von 2,79 Millionen Euro bereits zugestimmt. Der Ablauf stellt sich in etwa so dar, wie sich der Laie illegale Absprachen bei Bauvergaben vorstellt.
Im vorliegenden Fall ging es um die Sanierung der vielbefahrenen Kölner Zoobrücke im Jahr 2017. Neben der Strabag hatte auch das Pinneberger Unternehmen Kemna Bau ein Angebot abgegeben. Das lag aber höher als das der Strabag, die daraufhin den Zuschlag erhielt.
Was sich aber erst später durch einen Hinweisgeber herausstellte: Strabag und Kemna steckten unter einer Decke. Kemna hatte ein sogenanntes "Schutzangebot“ abgegeben. Ein Angebot, das absichtlich höher ausfiel als das der Strabag. Dafür erhielt Kemna von der Strabag eine Ausgleichszahlung.
Kartellamt und Staatsanwaltschaft ermittelten
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt und seine Leute verstehen bei Verstößen dieser Art keinen Spaß. Im September 2021 führten Polizei und Staatsanwaltschaft entsprechende Durchsuchungen durch. Kenma trat in der Folge als Kronzeuge auf, legte Beweismittel vor und ermöglichte laut Kartellamt den Nachweis der Tat.
Bei solchen illegalen Kartellabsprachen entstünden jedes Jahr Milliardenschäden, sagt Andreas Mundt. "Wenn Bieter durch illegale Kartellabsprachen beeinflussen, wer den Auftrag erhält, können Vergabeverfahren nicht zum gewünschten Qualitäts- und Preiswettbewerb führen“, so der Präsident der Bonner Bundesbehörde.
Betreffender Mitarbeiter verstorben
Auch die Kölner Strabag äußerte sich am Mittag und bestätigte die Verhängung des Bußgeldbescheids. Das Unternehmen habe die Ermittlungen des Bundeskartellamts und der Staatsanwaltschaft stets konstruktiv unterstützt und umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt. Mit der Stadt Köln verhandele man einen Schadensausgleich.
Strabag bedauert in der Erklärung, dass keine umfassende Aufklärung des Falles mehr möglich sei, da der damals handelnde Mitarbeiter bereits verstorben sei. "Der Strabag-Konzern legt größten Wert auf ein ethisch einwandfreies Verhalten sowohl seiner Mitarbeiter:innen als auch seiner Lieferanten“, heißt es wörtlich in der Erklärung.
Unsere Quellen:
- Bundeskartellamt Bonn
- Strabag Köln