Ein Schild weißt auf das Landgericht Köln hin

Nordrhein-Westfalen Vergewaltigung an Karneval? Tourist erwartet Urteil 

Stand: 10.07.2024 06:00 Uhr

Im Revisionsprozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung an Karneval im Jahr 2020 in Köln fällt heute ein Urteil. Angeklagt ist ein Tourist aus Süddeutschland.

Von Markus Schmitz

In Köln endet heute am Landgericht der zweite Prozess um eine mögliche Vergewaltigung an Karneval im Jahr 2020. Ein Mann aus einer Dreiergruppe muss sich dort seit Mai erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.

Staatsanwaltschaft legte Revision gegen Freispruch ein

Ursprünglich ging es um einen Fall von mehreren Männern aus Süddeutschland, die vor vier Jahren in Köln Karneval feierten. Sie hatten gemeinsam einen Chat mit dem Namen „Stich-Gruppe“. Ihr Ziel war es, Frauen kennenzulernen, später mit ihnen intim zu werden und den jeweiligen Freunden in dem Chat davon zu berichten.

Der erste Prozess endete im Februar 2022. Damals war der Mann, der erneut angeklagt ist, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte aber Revision gegen ihn eingelegt.

Mann soll schlafende Frau vergewaltigt haben

Der Hintergrund: Am Karnevalssamstag 2020 lernte einer der Männer eine junge Frau in Köln kennen. Beide gingen später in ein Hotel und hatten einvernehmlichen Sex. Dieser Mann soll daraufhin einen Bekannten - den Angeklagten - dazu animiert haben, auch in dem Zimmer zu erscheinen. Um möglicherweise mit der betrunkenen, schlafenden Frau zu verkehren.

Dazu nutzten die Männer ihre Chat-Gruppe. Der Bekannte kam tatsächlich ins Zimmer. Von dem folgenden Geschehen entstand sogar ein Video.

Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person?

Im ersten Prozess werteten die Richter das, was zu sehen war,  als unklar. Sie hatten Zweifel, ob die schlafende Frau wach wurde und den jetzt Angeklagten an sich heranzog. Deshalb kam es zu dem Freispruch im ersten Prozess.

Der zweite Prozess könnte nun anders ausgehen. Die Staatsanwaltschaft hat für den Mann drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Wegen der Vergewaltigung einer widerstandunfähigen Person. 

Unsere Quellen:

  • Landgericht Köln