In Rheinland-Pfalz wurden 9,8 Millionen Corona-Impfungen verteilt, 17 Menschen haben bisher einen anerkannten Impfschaden davongetragen.

Rheinland-Pfalz Bisher 17 anerkannte Impfschäden in RLP

Stand: 27.12.2024 05:01 Uhr

Vier Jahre nach dem Start der Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz am 27. Dezember 2020 wurde in 17 Fällen ein Impfschaden staatlich anerkannt. Es gab rund 700 Anträge.

Die meisten anerkannten Impfschäden gibt es nach Auskunft des Landesversorgungsamtes (LSJV) bislang in jeweils sechs Fällen bei den Herstellern "AstraZeneca" sowie "Johnson & Johnson". In vier Fällen war der Hersteller "BioNTech" aus Mainz und in einem Fall ging es um den Hersteller "Moderna", so die Behörde.

In den insgesamt 17 Fällen wurde ein dauerhafter Gesundheitsschaden festgestellt. Dazu gehören laut Behörde unter anderem epileptische Anfälle, Gang- und Gefühlsstörungen von Armen und Beinen, eine erhöhte Blutungsneigung, Thrombosen oder auch eine spezielle Nervenerkrankung.

In weiteren 18 Fällen hat die Behörde einen vorübergehenden Gesundheitsschaden festgestellt. Das heißt laut Landesversorgungsamt, der Schaden bestand für einen Zeitraum von unter sechs Monaten und ist in dieser Zeit auch vollständig ausgeheilt. Beispiele seien Entzündungen des Herzmuskels, eine Lungenembolie oder eine Beinvenenthrombose.

Zwölf Personen mit Impfschaden in RLP erhalten Entschädigung

Eine finanzielle Entschädigung bekommen Menschen mit einem vorübergehenden Gesundheitsschaden nicht, so das Landesamt. Eine Entschädigung sei Menschen mit einem dauerhaften Gesundheitsschaden vorbehalten. Aber: Eine finanzielle Entschädigung in Form einer Grundrente erhielten Betroffene erst ab einem Schädigungsgrad von 30 (die Skala reicht von 10 bis 100). Diese Voraussetzung würden von den 17 Personen zwölf erfüllen. Sie bekämen je nach Grad des Gesundheitsschadens eine Grundrente zwischen 400 Euro und bis zu 2.000 Euro pro Monat. Die verbleibenden fünf Personen bekommen nach Angabe des LSJV trotz andauerndem Gesundheitsschaden keine finanzielle Entschädigung.

Wann spricht man von einem Impfschaden?
Die Feststellung, dass es sich um einen Impfschaden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt, ist an hohe Hürden gekoppelt. Ein Schaden der Gesundheit infolge einer Impfung liegt laut Behörde erst dann vor, wenn drei Voraussetzungen „voll bewiesen“ sind: 1. Es muss zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Impfung einen Gesundheitsschaden ausgelöst hat. 2. Dieser Gesundheitsschaden ist langfristig. Das heißt, er muss länger als sechs Monate andauern. 3. Es muss sich um schwerwiegende Komplikationen handeln. Das heißt, die gesundheitliche Schädigung geht über das übliche Maß einer Impfreaktion hinaus. Häufige Symptome wie Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost oder Schmerzen an der Einstichstelle zählen demnach nicht dazu. Das alles zu kontrollieren sei sehr zeitaufwändig, so das Landesversorgungsamt (LSJV). Deshalb dauere die Prüfung eines Antrags im Schnitt ein Jahr.  Erst wenn das Landesversorgungsamt zum Ergebnis kommt, dass tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu. Laut LSJV geht es unter anderem um die Kosten der Behandlung, Fürsorgekosten und auch eine Rente. Wie das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung dem SWR mitteilte, ist es in den zehn Jahren vor Corona im Schnitt ein Mal pro Jahr vorgekommen, dass Antragstellern eine Rente zugesprochen wurde.

Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen vor vier Jahren (27. Dezember 2020) gibt es laut Landesversorgungsamt bis jetzt rund 700 Anträge auf Entschädigung wegen Corona-Impfschäden. Die meisten davon – rund 500 – seien abgelehnt worden. Vor allem, weil kein Zusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und der Impfung festgestellt werden konnte, so das Landesversorgungsamt.

Noch viele Widersprüche in Bearbeitung

Gegen diese Feststellung können Betroffene Widerspruch einlegen. Das sei in insgesamt 233 Fällen geschehen. In 101 Fällen sei der Widerspruch zurückgewiesen worden, in sechs Fällen hatten die Betroffenen den Widerspruch selbst zurückgenommen. 126 Widersprüche seien derzeit in Bearbeitung, so die Behörde.

Die bislang 17 staatlich festgestellten Schäden nach einer Corona-Impfung stehen im Verhältnis zu bislang laut Robert-Koch-Institut mehr als 9,8 Millionen verabreichten Corona-Impfdosen in RLP. Insofern ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es nach einer Corona-Impfung zu einem Schaden kommt, äußerst gering.

Tote im Zusammenhang mit der Corona-Impfung

Um ein vollständiges Bild über die Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Impfung zu erhalten, muss man sich aber auch anschauen, wie viele Menschen infolge einer Corona-Impfung gestorben sind.

Diese Zahlen erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - allerdings nur bundesweit. Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen von April 2023 gab es bundesweit 3.315 Todesfälle, bei denen es den Verdacht gibt, dass sie im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung stehen. In 127 Fällen hält das PEI den Zusammenhang des Todes mit der Corona-Impfung für wahrscheinlich.