Rheinland-Pfalz Bundestagswahl 2025 - das sind die wichtigen Termine
Sportlich, anspruchsvoll, herausfordernd - so betiteln Parteimitglieder und Verantwortliche in den Behörden den Zeitplan bis zur Bundestagswahl am 23. Februar.
Wann passiert was und welche Fristen gibt es bis zur Bundestagswahl? Hier eine Übersicht:
Montag, 16. Dezember 2024: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt und verloren. Damit wäre nun der Weg für die Auflösung des Bundestages frei. Scholz hat im Anschluss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestages vorgeschlagen. Dieser hat nun 21 Tage Zeit zu entscheiden, ob er zustimmt und eine Neuwahl des Parlaments innerhalb von 60 Tagen ansetzt.
Dienstag, 17. Dezember 2024: Die Grünen und die FDP sowie CDU/CSU haben ihre Wahlprogramme vorgestellt. Die Pläne der Union sehen unter anderem Steuersenkungen und eine veschärfte Migrationspolitik vor. Die Grünen wollen beispielsweise Entlastungen für untere und mittlere Einkommen schaffen und einen aus Schulden finanzierten Deutschlandfonds für Investitionen aufbauen. Die FDP will sich für eine Senkung der Einkommenssteuer stark machen und beim Bürgergeld eine "Eigeninitiative" der erwerbsfähigen Arbeitslosen einfordern. Auch die SPD wird ihr Wahlprogramm noch im Tagesverlauf vorstellen.
Samstag, 21. Dezember: Auf der sogenannten Besonderen Vertreter*innenversammlung in Mainz will Die Linke in Rheinland-Pfalz ihre Landesliste wählen.
Samstag, 11. Januar: Die SPD will auf einem Parteitag in Berlin Olaf Scholz zum Kanzlerkandidaten bestimmen.
Samstag & Sonntag, 11./12. Januar 2025: Die AfD will in Riesa ihr Wahlprogramm beschließen und Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin wählen.
Sonntag, 12. Januar: Das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) will auf einem Parteitag in Bonn seine Gründerin zur Spitzenkandidatin wählen und ein Parteiprogramm beschließen.
Montag, 20. Januar: Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber müssen bis zu diesem Termin ihre Listen und Direktkandidaten beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz und bei den Kreiswahlleitungen eingereicht haben.
Dienstag, 21. Januar 2025: Parteien, Vereinigungen und Einzelbewerber können beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Wahlvorschläge abgelehnt hat. Die Karlsruher Richter müssen bis zum 23. Januar über die Beschwerden entscheiden. Einen Tag später erfolgt die offizielle Zulassung der Wahlvorschläge. Bis zum 27. Januar kann dann gegen die zugelassenen Wahlvorschläge Beschwerde eingelegt werden.
Sonntag, 26. Januar 2025: Die Grünen wollen bei einem Parteitag in Berlin ihr Wahlprogramm beschließen.
Donnerstag, 30. Januar 2025: An diesem Tag beginnt der Druck der Stimmzettel. In jedem Bundesland gibt es eigene Parteilisten bei der Zweitstimme. So steht etwa die CSU nur in Bayern auf der Liste, die CDU in allen anderen Bundesländern außer Bayern. Der 30. Januar ist auch der letzte Tag an dem über Beschwerden gegen die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird.
Ende Januar/Anfang Februar 2025: Mitten im Winter und mitten in der Fastnachts- und Karnevalskampagne geht der Wahlkampf in die intensive Phase mit Plakatwerbung und Veranstaltungen.
Montag, 3. Februar 2025: Vorgezogener CDU-Bundesparteitag in Berlin zur Vorbereitung der Bundestagswahl. (Programm steht noch nicht fest, Stand 10.12.24)
Ab Donnerstag, 6. Februar 2025: Verteilung der Stimmzettel an die Wahlämter - Laut Landeswahlleiter Marcel Hürter kann frühestens eine Woche nach Druckbeginn der Stimmzetteldruck mit der Verteilung an die Wahlämter der Kommunen in Rheinland-Pfalz begonnen werden.
Sonntag, 9. Februar 2025: Außerordentlicher Bundesparteitag des FDP in Potsdam: Vorbereitung der Bundestagswahl. (Programm steht noch nicht fest, Stand 10.12.24)
Ab Montag, 10. Februar 2025: Versand der Briefwahlunterlagen: Bleibt es bei diesem Zeitplan, kämen die ersten Briefwahlunterlagen frühestens (!) am 11. Februar bei den Empfängern an. Es bleiben dann maximal noch elf Tage, um per Brief zu wählen. Angesichts dieses knappen Zeitfensters rät Landeswahlleiter Hürter, die Briefwahlunterlagen nicht per Post zu verschicken, sondern sie direkt bei den Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltungen abzugeben oder am 23. Februar an der Urne zu wählen.
Freitag, 21. Februar 2023: Frist für Antrag auf Briefwahl endet: Wer am Freitag vor der Bundestagswahl noch per Brief wählen will, sollte die Unterlagen am besten direkt im Wahlamt der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde ausfüllen und dann abgeben. Alternative: Die Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr am Wahlsonntag bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse sein.
Sonntag, 23. Februar: Bundestagswahl
Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Anders als bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 kommen die Gewinner der Wahlkreise - sie werden per Erststimme gewählt - aber nicht mehr automatisch in den Bundestag, weil der Bundestag künftig auf 630 Abgeordnete beschränkt wird. Warum das so ist, erklären wir hier:
Sendung am Mo., 16.12.2024 6:00 Uhr, SWR Aktuell am Morgen, SWR Aktuell