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Rheinland-Pfalz Die Linke stellt Antrag auf einstweilige Verfügung, um an SWR-Wahlsendung teilzunehmen
Nach dem BSW hat nun auch die Partei Die Linke einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Es geht um die Frage, ob die Partei an der TV-Diskussion teilnehmen darf.
Die Partei Die Linke hat eine einstweilige Verfügung beantragt, um an der SWR-"Wahlarena" teilnehmen zu dürfen. Zuvor hatte bereits das Bündnis Sahra Wagenknecht geklagt.
Linken-Partei will an TV-Diskussion zur Bundestagswahl teilnehmen
In der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Teilnahme an der TV-Diskussionsrunde zur Bundestagswahl. In der "Wahlarena" präsentiert der SWR den Wählerinnen und Wählern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Spitzenkandidierenden der Parteien. In die Runden hat der Sender die Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen. Nach dem BSW will nun auch Die Linke vor Gericht eine Teilnahme in der "Wahlarena" erstreiten.
Die Linke: Ausschluss von Wahlsendungen verletzt Chancengleichheit
Die Partei argumentiert, sie liege in bundesweiten Umfragen bei bis zu fünf Prozent und damit besser als FDP und BSW. Die Partei sei zudem 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt worden. Zugleich heißt es in dem Antrag auf einstweilige Verfügung: "Gerade, weil der Einzug der Antragstellerin über die Zweitstimmen nach den aktuellen Umfragen knapp ist, würde eine Nichtberücksichtigung in Wahlsendungen zweier Bundesländer ihre Chancengleichheit im Verhältnis zu den anderen Parteien empfindlich verletzen."
Verwaltungsgericht Stuttgart: BSW darf an "Wahlarena" teilnehmen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den SWR über den Eilantrag der Linken informiert und aufgefordert, bis zum 4. Februar Stellung zu nehmen. Zunächst war das BSW vor das VG Stuttgart gezogen. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass das BSW an der "Wahlarena" teilnehmen dürfe. Dagegen will der SWR Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob das BSW eingeladen wird.
SWR: Einladung würde erhebliche Umgestaltung der Sendung bedeuten
Falls der SWR vom Verwaltungsgerichtshof verpflichtet wird, die BSW-Spitzenkandidaten einzuladen, wird der Sender unmittelbar prüfen und entscheiden, welche redaktionellen und rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben. "Dies schließt die Frage ein, ob in einem solchen Fall auch eine Einladung der Spitzenkandidatinnen der Partei Die Linke in die – dann redaktionell erheblich umzugestaltende – jeweilige Sendung erfolgen wird", so eine Sprecherin des SWR.