Rheinland-Pfalz Elektronische Patientenakte startet mit einer Testphase
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll am 15. Januar mit einer Testphase in Modellregionen starten, Rheinland-Pfalz ist nicht dabei. Wann die ePA tatsächlich in Praxen genutzt werden kann, ist aber noch unklar.
Die elektronische Patientenakte soll in Zukunft Patientendaten zusammenführen und dadurch ein digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten werden. Laborwerte, Röntgenbilder, Befunde und Medikationspläne, aber auch der Impfausweis, können dann zum Beispiel elektronisch archiviert und schnell abgerufen werden.
Sie wird für alle gesetzlich Versicherten von seiten der eigenen Krankenkassen eingerichtet, sofern sie dem nicht explizit widersprochen haben. Die privaten Krankenversicherungen können ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium bereiten viele Versicherer das gerade vor. Privat Versicherte müssen allerdings im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten aktiv eine elektronische Patientenakte anfordern.
Bundesweiter Start erst nach erfolgreicher Testphase
Ärzte und Praxen in Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen beginnen als Modellregionen am 15. Januar mit einer Testphase der elektronischen Patientenakte, Rheinland-Pfalz ist nicht dabei. Dabei sollen die Systeme sowie die Nutzbarkeit geprüft werden. Erst nach einem erfolgreichen Abschluss soll die elektronische Patientenakte bundesweit zum Einsatz kommen.
"Da es völlig offen ist, wie die Erprobung der ePA in den Modellregionen verläuft, können wir nicht abschätzen, zu welchem Zeitpunkt der endgültige Rollout erfolgt", sagt Julia Lampferhoff von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Ab dem 15. Januar sollen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Dann soll es möglich sein, schon einmal Dokumente über die Krankenkassen einstellen zu lassen. Aber erst nach der erfolgreichen Testphase werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.
Hausärzteverband Rheinland-Pfalz kritisiert unklaren Start
Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz beklagt, dass es dadurch noch keinen verbindlichen Starttermin für die elektronische Patientenakte in den Arztpraxen gibt. Das heißt, die nötige Software, um die Akte auch befüllen oder auslesen zu können, steht den Praxen noch gar nicht zur Verfügung.
Bei der Einführung des E-Rezepts oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei es in den ersten Monaten oft zu Totalausfällen gekommen, schildert die Landesvorsitzende Dr. Barbara Römer. Deshalb wollen die Praxen im Land die elektronische Patientenakte auch erst nutzen, wenn die Systeme einwandfrei laufen. Gleichzeitig betont sie: "Wir unterstützen alle digitalen Instrumente, die unsere Arbeit erleichtern, die Effizienz der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steigern und zugleich deren Sicherheit und Versorgungsqualität verbessern."
Wenig Widerspruch gegen die ePa
Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, kann jederzeit bei der eigenen Krankenkasse widersprechen. Das haben in Rheinland-Pfalz bis kurz vor dem Jahreswechsel offenbar nur wenige Menschen getan. Bei der AOK Rheinland-Pfalz knapp mehr als ein Prozent der Versicherten. Bei den Ersatzkassen, zu denen Barmer GEK, DA, Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse, Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse gehören, gab es Widersprüche im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Insgesamt haben die Ersatzkassen und die AOK etwa 2,3 Millionen Versicherte im Land.
Das bringt die elektronische Patientenakte
Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich durch die ePA einen besseren Austausch von Gesundheitsdaten. Arztbriefe, Krankengeschichten und eine digitale Medikationsliste sollen in der elektronischen Patientenakte zu finden sein. Alle Daten seien auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert, versichert das Bundesgesundheitsministerium. Außerdem können Versicherte selbst entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden dürfen. Alle Fragen rund um die elektronische Patientenakte beantwortet das Bundesgesundheitsministerium hier.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, über die elektronische Patientenakte aufzuklären. Um die ePa zu nutzen, müssen Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen. Auch ohne App ist es möglich, die elektronische Patientenakte einzusehen. Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Nutzung der ePA zukünftig auch über Laptop und Computer möglich sein.