Fashion Outlet Montabaur

Rheinland-Pfalz Fashion Outlet Montabaur darf fast doppelt so groß werden

Stand: 31.07.2024 17:10 Uhr

Das Fashion Outlet Center in Montabaur - FOC - darf fast doppelt so groß werden wie bisher. Das hat die zuständige Behörde entschieden. Allerdings müssen die Betreiber einige Auflagen erfüllen.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach eigenen Angaben einer Erweiterung der Verkaufsfläche des FOC Montabaur zugestimmt. Das Outlet-Center darf demnach von 10.000 Quadratmetern auf insgesamt 19.800 Quadratmeter vergrößert werden.

Als nächstes müssen die festgesetzten Maßnahmen laut SGD Nord von der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur in einer sogenannten Bauleitplanung und in einem städtebaulichen Vertrag entsprechend umgesetzt werden.

SGD Nord: "Keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen"

In einem Schreiben der SGD Nord heißt es, in dem Verfahren sei geprüft worden, ob eine FOC-Erweiterung Auswirkungen auf die umliegenden Städte und Gemeinden habe. Auf Basis verschiedener Gutachten ist die Behörde nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis gekommen, "dass durch die beantragte Erweiterung keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen zu erwarten sind."

Erweiterung des Fashion Outlet Centers in Montabaur.

Hier ist die Erweiterung des FOCs geplant: bestehende Fläche links (lila), neue Fläche rechts (fliederfaben).

Stadt begrüßt Entscheidung für FOC-Erweiterung

Die Stadt Montabaur freut sich über die Entscheidung der SGD Nord und bezeichnet sie als ein wichtiger Meilenstein. Das FOC in Montabaur zähle jetzt zu den flächenmäßig kleinsten Outlet-Centern in Deutschland, sagte Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher (Freie Wähler).

Durch die Erweiterung könne es in puncto Verkaufsfläche und Sortiment zu anderen FOCs aufschließen. Ohne die geplante Erweiterung wäre das Montabaurer FOC auf Dauer nicht mehr wettbewerbsfähig, so Leicher.

FOC bedeutender Arbeitgeber in der Region

Das FOC sei ein bedeutender Arbeitgeber in der Region, führt die SGD Nord weiter aus: "Die geplante Erweiterung dürfte zu noch mehr Arbeitsplätzen führen und die Region weiter stärken."

In die Entscheidung seien auch die Auswirkungen auf den Verkehr, die Entwässerung, die Starkregenvorsorge, den Denkmalschutz (Schloss Montabaur), den Immissionsschutz und den Naturschutz mit eingeschlossen. Vor diesem Hintergrund sind nach SGD-Angaben diverse Auflagen bei der Erweiterung des Outlet Centers zu beachten.

Auflagen: Verkaufsflächen für Produkte sind begrenzt

Die Gesamtverkaufsfläche des FOC Montabaur werde auf die beantragten 19.800 Quadratmeter beschränkt, teilte die SGD Nord mit. Dort dürften nur "FOC-typische Sortimente angeboten werden." Außerdem lege der Raumordnungsplan für die einzelnen Sortimentsgruppen fest, wie groß die Verkaufsflächen maximal sein dürfen.

Für Bekleidung liege die Obergrenze bei 16.500 Quadratmeter, davon Sportbekleidung bis zu 700 Quadratmeter. Schuhe, Sportschuhe & Lederwaren dürfen auf bis zu 1.300 Quadratmeter Fläche verkauft werden. Für andere Artikel - zum Beispiel Haushaltswaren, Kosmetik und Feinkost - sind weitere 2.000 Quadratmeter erlaubt.

Fashion Outlet Montabaur

Das Fashion Outlet Center in Montabaur hat im Sommer 2015 eröffnet.

Nachbarkommunen befürchten negativen Effekt auf Innenstädte

Im Rahmen des öffentlichen Verfahrens sind nach SGD-Angaben etwa 100 Stellungnahmen eingegangen, die in erster Linie die möglichen negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Innenstädte in der Region thematisieren.

Insgesamt sahen laut der Behörde zehn Nachbarkommunen die Erweiterung des FOC in Montabaur kritisch. Die Städte Limburg und Koblenz sowie der Kreis Mayen-Koblenz lehnten die Erweiterung des Outlet Centers grundsätzlich ab.

Sieben weitere Kommunen äußerten laut SGD Nord Bedenken - darunter Diez, Lahnstein und Ransbach-Baumbach. Lediglich die Verbandsgemeinde Wirges und der Westerwaldkreis begrüßten die Pläne.

Stadt Koblenz: Erweiterung ist nicht zulässig

Die Stadt Koblenz ergänzte am Mittwoch auf Nachfrage des SWR, dass die Erweiterung im Widerspruch zu den Vorgaben des Landes stehe und so aus Sicht der Stadt nicht zulässig sei. Geschäfte mit einem solchen Sortiment dürften laut den Zielen Landesentwicklungsprogramms nur in Innenstädten und Stadtteilzentren entstehen.

Das sei in Montabaur nicht der Fall. Dort sei eine Zugehörigkeit zur Innenstadt nicht zu erkennen. Der Standort könne zum Beispiel vom überwiegenden Teil der Wohngebiete nicht gut zu Fuß erreicht werden. Außerdem sei die Begründung nicht plausibel, weshalb im Fall des Fashion Outlets abweichend von den Vorgaben des Landes entschieden worden sei.

Ähnlich haben auch der Kreis Mayen-Koblenz und Stadt Limburg auf die Entscheidung der SGD Nord reagiert. Auch sie sprechen sich weiterhin gegen eine FOC-Erweiterung aus.

Sendung am Mi., 31.7.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4