Rheinland-Pfalz Lebenslange Haft für Mord an Ex-Lebensgefährtin in Frankenthal
Das Landgericht Frankenthal hat einen Mann wegen Mordes an seiner Ex-Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
"Sicher ist: Er wollte die Mutter seiner Kinder töten, auf das Motiv kommt es da dann gar nicht an", sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Frankenthal in ihrer Urteilsbegründung am Dienstag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser in deren Wohnung in Frankenthal tötete. Die Richter folgten damit am Dienstag dem Antrag und der Begründung der Staatsanwaltschaft.
Fast 30 Messerstiche
Fast 30 Mal hatte der Angeklagte auf die schlafende Frau eingestochen. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft zunächst, dass der Mann alleine das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder - im Alter von vier und einem Jahr - haben wollte und die Frau deswegen getötet hat. Das Paar, das aus Eritrea stammt, lebte seit vergangenem Herbst getrennt.
Prozess in Frankenthal: Frau war arglos
Mitten in der Nacht hatte der Mann am 8. März 2024 die Wohnung seiner Ex-Partnerin aufgesucht. Sie ließ ihn ein, er legte sich mit der vierjährigen Tochter im Wohnzimmer auf die Couch. Sie ging ins Schlafzimmer und legte sich mit dem einjährigen Jungen zusammen ins Bett. "Sie hat ihn eingelassen, sie fühlte sich sicher, rechnete nicht, angegriffen zu werden. Er schlich sich rein, und ging auf die Frau los", so die Vorsitzende Richterin. Der Mann griff seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Messer an und verließ nach der Tat die Wohnung. Er ließ sie und die Kinder zurück.
Polizist trug kleine Tochter aus Wohnung
Das sei besonders tragisch, sagte die Richterin, dass die Tat in Anwesenheit der Kinder ausgeübt wurde. Welche Folgen das haben wird, sei nicht absehbar. Dass die vierjährige Tochter ihre tote Mutter im Wohnungsflur nicht sehen musste, sei dem Polizisten zu verdanken, der ihr einen Pullover über den Kopf gezogen habe, als er das Mädchen rausgetragen habe.
Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben
Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, seine Ex-Lebensgefährtin habe ihn mit dem Messer wütend angegriffen und er habe sich gewehrt. Diese Schilderung war laut Staatsanwaltschaft nicht nur in sich widersprüchlich und wenig realistisch - etwa wegen der Laufwege und aufgrund des Kampfgeschehens, wie der Angeklagte es beschreibt - sondern wird auch durch durch ein Gutachten widerlegt. Laut Vorsitzender Richterin sprechen insbesondere die Blutspuren gegen die Behauptungen des Angeklagten. Dieser habe unter anderem behauptet, das Messer sei nie im Schlafzimmer gewesen. Allerdings waren dort Blutspuren gefunden worden.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus Heimtücke gefordert. Besonders schwer wiege, dass er die Tat begangen habe, als die Kinder in der Wohnung waren. Er habe dem Sohn und der Tochter beide Eltern genommen.
Alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner. Das geht aus den Zahlen des unabhängigen Vereins "UN Women Deutschland" hervor. Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November machen die UNO sowie viele weitere Organisationen auf dieses große Problem aufmerksam - auch in Rheinland-Pfalz. In Deutschland gab es im vergangenen Jahr acht Prozentpunkte mehr Anzeigen wegen häuslicher Gewalt - die Dunkelziffer ist laut Expertinnen und Experten aber noch wesentlich höher. Das Bundeskriminalamt spricht von jährlich 140.000 Fällen von häuslicher Gewalt in Deutschland. Wenn man sich die Zahlen in Rheinland-Pfalz anschaut, so ist es im Jahr 2022 laut Landeskriminalamt zu 13.573 Fällen von häuslicher Gewalt gekommen. 70 Prozent der Opfer waren Frauen. Dabei beinhaltet häusliche Gewalt "Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt". Dazu zählen unter anderem Mord und Totschlag, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Stalking und Nötigung.
Verteidiger plädiert auf Totschlag
Der Anwalt des Mannes hatte am Dienstag dafür plädiert, seinen Mandanten allenfalls wegen Totschlags zu verurteilen. Die Tatversion des Angeklagten sei nicht in Betracht gezogen worden, kritisierte er. Der Angeklagte habe die Trennung akzeptiert, er habe sie sogar - entsprechend der rechtlichen Lage in seinem Heimatland - auch formal regeln wollen, dafür gebe es Zeugen. Das Ex-Paar sei beim gemeinsamen Bummel durch die Stadt gesehen worden, der Geburtstag eines Kindes sei gemeinsam gefeiert worden, "die Situation war fein". Nach Meinung des Verteidigers gab es keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass der Angeklagte seine Frau habe töten wollen.
Angeklagter besuchte Kinder regelmäßig
Das Jugendamt erlaubte dem Mann, dass er die Kinder regelmäßig besuchen konnte. Er habe außerdem alle drei Wochen bei seiner 24-jährigen Ex-Lebensgefährtin und den Kindern übernachtet, hieß es.
Sendung am Di., 5.11.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4