Die verbliebenen Mitglieder der Freie Wähler-Landtagsfraktion - Stephan Wefelscheid, Helge Schwab, Lisa-Marie Jeckel und Patrick Kunz (v. li.) - haben beim rheinland-pfälzischen Landtag die Anerkennung einer Parlamentarischen Gruppe beantragt.

Rheinland-Pfalz Weg frei für parlamentarische Gruppe der Freien Wähler in RLP

Stand: 05.11.2024 16:38 Uhr

Der Ältestenrat des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich dafür ausgesprochen, dass Abgeordnete der aufgelösten Fraktion der Freien Wähler im Landtag eine parlamentarische Gruppe bilden.

Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) mit. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der sich am 13. November mit der Sache befassen wird. Folgt eine einfache Mehrheit im Plenum der Empfehlung des Ältestenrates, steht dem Entstehen der ersten Gruppe in dem Landesparlament nichts mehr im Wege.

Weniger Rechte als Fraktionen, aber mehr als fraktionslose Abgeordnete

Es wäre das erste Mal, dass es eine Gruppe im rheinland-pfälzischen Landtag geben würde. Im Vergleich zu Fraktionslosen bekomme sie erweiterte parlamentarische Rechte, jedoch weniger als Fraktionen im Landtag, sagte Hering.

So kann die Gruppe laut Landtagspräsident Hering beispielsweise in vier Fachausschüssen vertreten sein, jedoch ohne Stimmrecht und sie hat weniger Redezeit bei Landtagssitzungen. Die Gruppe erhalte auch nur 40 Prozent der Mittel, die den Fraktionen zur Verfügung stehen, um beispielsweise Mitarbeiter zu bezahlen. Im Fall der Freien Wähler wären dies monatlich rund 42.000 Euro.

Verbliebene Freie Wähler stellten Antrag, Gruppe im Landtag zu werden

Die Freien Wähler hatten vor rund einem Monat ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem zwei Mitglieder ausgetreten waren. Die vier verbliebenen Mitglieder haben daraufhin beim Landtag die Anerkennung als parlamentarische Gruppe beantragt.

Der Ältestenrat musste daraufhin entscheiden, ob die Freien Wähler diesen Status bekommen und wenn ja, wie viel Geld sie künftig erhalten und wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen können.

Als Fraktion hatten die Freien Wähler nach eigenen Angaben bislang rund 90.000 Euro pro Monat für die parlamentarische Arbeit bekommen. Damit konnten sie unter anderem elf Mitarbeiter beschäftigen.

Parlamentarische Gruppen im rheinland-pfälzischen Landtag

Ob eine parlamentarische Gruppe zugelassen wird, entscheidet in Rheinland-Pfalz der Ältestenrat des Landtages - so ist es in Paragraph 11 des Fraktionsgesetzes geregelt. Exakte Anerkennungsvoraussetzungen und Rechte von parlamentarischen Gruppen sind in der Geschäftsordnung des Landtages nicht geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber mit seiner Rechtsprechung zwei Maßstäbe angeführt: Erstens muss es sich um ein politisch homogenes Abgeordnetenbündnis halten, die Abgeordneten müssen also einer Partei angehören. Und zweitens muss der Zusammenschluss groß genug sein, um mindestens einen Sitz in einem Fachausschuss zu erhalten. In Rheinland-Pfalz ist dieser Punkt automatisch erfüllt, denn es steht auch fraktionslosen Abgeordneten eine Ausschussmitgliedschaft zu. Schließlich gibt die Geschäftsordnung des Landtages vor, dass sich Abgeordnete einer Partei nicht auf mehrere Fraktionen oder Fraktionen und Gruppen aufteilen dürfen. Daraus entstünden sonst überproportionale Einflussmöglichkeiten. Der Zusammenschluss an Abgeordneten stellt zunächst einen Antrag beim Landtagspräsidenten. Daraufhin erarbeitet der Ältestenrat einen Beschlussvorschlag - in dem unter anderem die Geld- und Sachmittel für die Gruppe aufgeführt werden. Schließlich muss der Landtag dann darüber entscheiden.

Quelle: Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz; www.landtag-rlp.de.

Anfang des Jahres gab es bereits ähnlichen Fall bei der AfD

Anfang des Jahres gab es schon einmal einen solchen Antrag. Drei Abgeordnete, die die AfD-Fraktion verlassen hatten, wollten als parlamentarische Gruppe anerkannt werden. Der Antrag wurde im Februar dieses Jahres vom Ältestenrat einstimmig abgelehnt. In der Folge stimmte auch der Landtag gegen den Antrag.

Der Ältestenrat begründete seine Ablehnung damals unter anderem damit, dass die politische Homogenität - die Gleichartigkeit - fehle, weil einer der drei Abgeordneten aus der AfD ausgeschieden war. Im neuerlichen Fall der Freien Wähler gehören alle vier Antragsteller weiterhin der Partei Freie Wähler an.

Sendung am Di., 5.11.2024 16:00 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP