Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Ludwigshafen ist erneut in Haft genommen worden, nachdem er sich Kindern genähert hat.

Rheinland-Pfalz Sexualstraftäter aus Ludwigshafen spricht Kinder an und kommt in Haft

Stand: 03.09.2024 12:22 Uhr

Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Ludwigshafen, der dreieinhalb Jahre wegen schwerem Missbrauch eines Kindes in Haft war, ist jetzt erneut in Untersuchungshaft. Er hatte sich unerlaubt wieder Kindern genähert.

Der Mann war 2019 zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden, die er bis 2022 auch komplett abgesessen hatte. Der Mann sei nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, Hubert Ströber, dem SWR. Er wurde nach seiner Haft unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt und bekam strenge Auflagen: Er durfte sich weder Kindern noch Jugendlichen nähern.

Führungsaufsicht laut Strafgesetzbuch (StGB)

Die sogenannte Führungsaufsicht kann laut Strafgesetzbuch (StGB) mindestens zwei bis maximal fünf Jahre dauern. Demnach kann das Gericht die Höchstdauer abkürzen oder eine unbefristete Führungsaufsicht anordnen. Die unbefristete Führungsdauer kann das Gericht unter anderem dann anordnen, wenn sich die verurteilte Person nicht an Weisungen des Gerichts hält oder eine Gefährdung der Allgemeinheit zu befürchten ist, weil die Person weitere erheblich rechtswidrige Taten begehen könnte. Die Dauer der befristeten Führungsaufsicht endet dem Strafgesetzbuch zufolge spätenstens mit dem Verstreichen der Höchstfrist. Quelle: §68c StGB und §68e StGB

Sexualstraftäter galt als rückfallgefährdet

Außerdem wurde der Mann in ein Programm für besonders rückfallgefährdete Straftäter aufgenommen und stand unter verdeckter Beobachtung der Polizei. Beamte erwischten ihn mehrfach dabei, wie er Kinder und Jugendliche ansprach - darunter eine 13-Jährige in Ludwigshafen und ein Mädchen und eine Jugendliche in Weinheim. Weil er damit gegen die Auflagen verstieß, wurde er jetzt festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Schon einmal in Gewahrsam

Der Mann war vor der Untersuchungshaft auch mehrfach verwarnt worden - mit sogenannten Gefährderansprachen. Nach dem ersten Verstoß Ende Juni war er sieben Tage in Gewahrsam genommen worden. Nachdem er erneut im August gegen seine Auflagen verstieß, wurde er erneut festgesetzt. Der Verstoß gegen die Auflagen der Führungsaufsicht ist eine Straftat, derentwegen der 31-Jährige erneut vor Gericht kommen kann.

Über Anklageerhebung noch nicht entschieden

Der Mann, der aus Ludwigshafen stammt, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft zurzeit ohne Wohnsitz. Da befürchtet wurde, dass er flüchten oder Beweise verfälschen oder vernichten könnte, kam er in Untersuchungshaft. Es werde noch weiter ermittelt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Anklage erhebt. Das soll in den kommenden Monaten geschehen. Wird eine Anklage vom Gericht zugelassen, dann wird es einen weiteren Prozess gegen den Mann geben.

Sendung am Mo., 2.9.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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