Bei einem Prozess in Frankenthal ist ein 23-Jähriger verurteilt worden. Er soll unter anderem einen Beamten der JVA Frankentahl angegriffen haben.

Rheinland-Pfalz Landgericht Frankenthal: 23-Jähriger für versuchten Mord verurteilt

Stand: 18.12.2024 14:13 Uhr

Im Prozess um einen 23-jährigen Häftling, der Beamte schwer verletzt hatte, ist das Urteil in Frankenthal gesprochen worden. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes verurteilt.

Am Landgericht Frankenthal ist am Mittwoch das Urteil gegen einen 23-jährigen Mann gefallen. Er soll unter anderem einen Beamten der JVA Frankenthal schwer verletzt haben. Die Vorsitzende Richterin und die Richter haben jetzt entschieden: Der Mann aus Syrien ist schuldig.

„Extrem scharfe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess“

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren für den versuchten Mord in der JVA Frankenthal. Dazu kommen viereinhalb Jahre Gefängnis für andere Taten, unter anderem in der JVA Wittlich. Nach Verbüßung der Gesamtstrafe von 17 Jahren wurde eine Sicherungsverwahrung gegen den 23-Jährigen verhängt.

Gewaltsamer Fluchtversuch in der JVA Frankenthal

In der JVA Frankenthal soll der Angeklagte im September 2023 zwei Beamte mit einem Vorwand in eine Zelle gelockt haben. Er habe aus dem Gefängnis fliehen wollen, so das Gericht. Mit der Scherbe eines Tellers stach er auf den Hals eines Beamten ein und verletzte ihn schwer. Dem Beamten gelang es, ins Treppenhaus zu fliehen.

Gericht: Hochaggressiv, brandgefährlich und äußerst raffiniert

Die ersten Straftaten soll der Angeklagte bereits im Juni 2019 in der Geflüchtetenunterkunft in Kusel begangen haben. Nach drei Wochen ist er wegen der Gewaltdelikte von dort weg verlegt worden.

Seitdem habe es 69 Straftaten von dem Mann gegeben. Jeder Versuch sei gescheitert, den Angeklagten zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, so die Vorsitzende Richterin in der Begründung des Urteils.

Der Angeklagte sei hochaggressiv, brandgefährlich und äußerst raffiniert. Unter anderem habe er aus der silbernen Folienverpackung einer Schokolade eine Stichwaffe gebaut, offenbar mit dem Ziel, einem JVA-Beamten das Auge auszustechen. Diese "Waffe" wurde aber vorher entdeckt.

Blick aus der JVA in Frankenthal. Dort griff der Angeklagte einen Beamten an.

Blick aus der JVA in Frankenthal.

Verlassen der Zelle nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Schon vor der Tat in Frankenthal kam es zu Attacken seitens des Angeklagten. Der 23-Jährige war auch in den Gefängnissen Dresden, Rohrbach, Wittlich, Schwalmstadt, Weiterstadt und Diez. Dort habe er regelmäßig Menschen angegriffen.

In Diez, wo der Mann aktuell inhaftiert ist, herrschen derzeit besondere Vorkehrungen: Wenn er aus der Zelle muss, dann nur in Begleitung von sechs JVA-Beamten in Vollschutzmontur. Im April habe ein Wärter seinen Schienbeinschutz nicht angehabt. Prompt habe der Syrer gegen das Schienbein getreten und der Wärter wurde verletzt.

Mit solchem Verhalten begründete die Juristin auch die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte sei eine "tickende Zeitbombe". Der Sachverständige halte den Mann für nicht therapierbar.

Was bedeutet Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, prüft ein Gericht in regelmäßigen Abständen.

Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte darf nicht mehr rauskommen

Die Staatsanwaltschaft hatte für den versuchten Mord in Frankenthal, und die anderen Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.

Das Gericht teilt meine Einschätzung, dieser Angeklagte ist in der Tat brandgefährlich und darf nicht mehr raus kommen." Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz

Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz ist mit dem Urteil und dem Ergebnis des Prozesses zufrieden: "Das Gericht teilt meine Einschätzung, dieser Angeklagte ist in der Tat brandgefährlich und darf nicht mehr raus kommen."

Sendung am Mi., 18.12.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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