Rheinland-Pfalz Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an Patientin in Winningen
Hat ein Krankenpfleger in Winningen eine hilflose, schwer kranke Patientin umgebracht? Ja, sagten die Richter am Landgericht Koblenz und fällten ein hartes Urteil.
Als am Dienstagnachmittag das Urteil fiel wurde klar, dass die Richter am Landgericht Koblenz den Forderungen der Staatsanwaltschaft auf ganzer Linie gefolgt sind: Sie verhängten lebenslange Haft gegen den Angeklagten und ein lebenslanges Berufsverbot als Pfleger. Und sie stellten "die besondere Schwere der Schuld" fest: Damit kann ein Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft freikommen.
Voraussetzung für die besondere Schwere der Schuld ist, dass die Tat besonders grausam war. Davon gehen die Richter und die Staatsanwältin in diesem Fall auch aus: In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin wörtlich, der Angeklagte habe seine Patientin nicht gepflegt, sondern gequält.
Krankenpfleger wollte sich laut Landgericht an der Patientin rächen
Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass der Krankenpfleger die wehrlose Frau quälen und töten wollte. Als Motiv erkannte das Landgericht, dass der Mann sich an der 49-Jährigen rächen wollte, denn sie hatte darauf bestanden, dass immer eine zweite Pflegekraft dabei sein sollte, wenn er pflegerische Tätigkeiten an ihr vornahm und das obwohl er besser als der Rest des Teams ausgebildet war.
Verteidiger plädierte auf fahrlässige Tötung
Der Verteidiger forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung. Der 46-Jährige sei wegen seines Drogenkonsums nicht in der Lage gewesen, seine Handlungen immer zu kontrollieren. Dem widerspricht allerdings das Expertengutachten, weshalb die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er wusste, was er tat.
Der Verteidiger forderte außerdem, der Angeklagte solle in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Patientin aus Winningen war vollständig gelähmt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Krankenpfleger vorgeworfen, seine Patientin in ihrem Wohnhaus in Winningen im Kreis Mayen-Koblenz heimtückisch getötet zu haben. Nach ihren Ermittlungen war die Frau immer wieder vom Beatmungsgerät getrennt gewesen - zuletzt 17 Minuten lang. Das habe schließlich zu ihrem Tod geführt.
Entgegen vorheriger Anweisungen habe der Pfleger die Frau zudem ohne Hilfe einer zweiten Pflegekraft aus ihrem Rollstuhl gehoben und sie dann waagerecht hingelegt. Das sei eine für ihren Gesundheitszustand lebensgefährliche Position gewesen, so die Anklage. Wie im Prozess herauskam, hatte der 46-Jährige zum Tatzeitpunkt Drogen eingenommen.
Angeklagter entschuldigt sich bei Familie und Freunden
Vor der Urteilsverkündung wandte sich der Angeklagte an die Familie und die Freunde seiner Patientin und sagte, ihm sei während des Prozesses klar geworden, dass er ihren Tod wohl mit verschuldet habe. Dafür wolle er sich entschuldigen. Er habe nicht gewollt, dass sie stirbt.
Die Frau war laut Staatsanwaltschaft ALS-Patientin im fortgeschrittenen Stadium: Sie war vollständig gelähmt und konnte selbstständig nicht atmen. Sie konnte demnach lediglich über ihre Augen kommunizieren, bediente damit einen Computer zur Kommunikation. ALS (amyotrophe Lateralsklerose) ist eine unheilbare Krankheit des Nervensystems.
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) bezeichnet eine degenerative motoneuronische Erkrankung, bei der die komplette Muskulatur kontinuierlich abgebaut wird, bis man sich nicht mehr bewegen kann und letztendlich erstickt, da auch die Atemmuskulatur ihre Funktion einstellt. Das Gehirn (das Bewusstsein und der Verstand) bleibt dabei völlig funktionsfähig und gesund. Die Ursache der Erkrankung ist mit Ausnahme der seltenen erblichen Formen bisher unbekannt. Pro Jahr erkranken etwa 1-2 von 100.000 Menschen an ALS.
Sendung am Di., 29.10.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4