Rheinland-Pfalz Leerstände in Landau: Ab kommendem Jahr Strafen für Eigentümer
Zwischenbilanz in Landau: Anfang des Jahres ist die sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung in Kraft getreten. Die Stadt will damit gegen leerstehende Wohnungen im Stadtgebiet vorgehen – und legt nun die Daumenschrauben an.
Eigentlich heißt die Bestimmung "Zweckentfremdungsverbotssatzung". Der Landauer Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) spricht aber lieber von "Leerstandsverbotssatzung". Die Formulierung findet er verständlicher. Geißler ist ohnehin ein Freund der klaren Worte: Es sei "eine Sauerei", was manche Leute mit ihrem Eigentum veranstalten, sagt er: Wie sie es ungenutzt verkommen lassen.
In Landau gibt es zuviele leerstehende Wohnungen. Kann eine "Zweckentfremdungsverbotssatzung" helfen?
Rund 20.000 Leute angeschrieben
Anfang des Jahres ist die Satzung in Kraft getreten. Im Februar hat die Stadt dann 20.000 Eigentümer angeschrieben, die Wohnungen und Häuser besitzen. Die sollten Auskunft darüber geben, ob sie selbst darin leben, sie vermieten, oder was sonst damit geschieht. Ziel: mehr Wohnraum in Landau schaffen. Das sei ein langwieriger Prozess, sagt Geißler. Und doch gäbe es erste Erfolge zu vermelden.
Der Oberbürgermeister von Landau, Dominik Geißler (CDU). Er sagt, die neue Satzung gegen leerstehende Wohnungen habe nach einem Jahr schon bis zu 100 neue Wohnungen gebracht.
Stadt: Wohnungsmarkt ist in Bewegung gekommen
Rund 170 Wohnungen hätten in den vergangenen Monaten dadurch neu vermietet werden können. "Jede vermietete Wohung, ist eine gute Wohnung", sagt Geißler: "Allein durch den psychologischen Druck haben wir da schon bei der Mehrzahl der Besitzer was bewirkt." Außerdem habe die Satzung bewirkt, dass der Wohnungsleerstand in der Stadt systematisch erfasst wurde. "Wenn wir das nächstes Jahr wieder so hinkriegen, haben wir einiges erreicht."
Falsche Angaben, fehlende Rückmeldungen
Soweit die guten Nachrichten. Die nicht so guten: Mehr als 500 Eigentümer haben laut Stadt noch immer nicht geantwortet. Und es gibt laut Geißler auch einige, bei denen man sicher sagen kann, dass ihre Angaben so nicht stimmen. Und das soll laut dem Oberbürgermeister im kommenden Jahr Folgen haben, nämlich Strafgeld. Wer sich dann zum Beispiel immer noch nicht zurückmeldet, kann mit bis zu 5.000 Euro belangt werden, sagt Geißler. Bislang hat die Stadt diesen Schritt allerdings immer vermieden. Die Satzung hat auch so schon ausreichend für Diskussionen gesorgt.
"Ich hoffe auch, dass jemand dagegen klagt, wenn wir das anwenden!" sagt Geißler: "Ich brauche Rechtssicherheit. Dann können wir das künftig auch viel einfacher durchexerzieren."
Sendung am Mo., 23.12.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4