Angeklagter im Gerichtssaal

Rheinland-Pfalz Tödliche Messerattacke: Elf Jahre Haft für 26-Jährigen aus Ludwigshafen

Stand: 12.12.2024 12:42 Uhr

Ein 26-Jähriger aus Ludwigshafen muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil er im Streit einen anderen mit einem Messer erstochen hat. Aber das ist noch nicht alles.

Der Angeklagte zeigte keine Regung, er starrte während der Urteilsbegründung in Frankenthal am Donnerstag die Vorsitzende Richterin an. Auch als sie die Tat beschrieb und sagte, dass der Angeklagte das Messer aus seiner Bauchtasche zog, um seine Macht zu demonstrieren, bewegte er sich nicht.

Opfer verblutete nach Messerangriff

Schließlich verurteilte sie den Angeklagten wegen Totschlags und Raubes mit Körperverletzung zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er hatte März in Ludwigshafen einem anderen Mann ein Messer in den Rücken gerammt. Der Verletzte konnte noch mit dem Fahrrad wenige hundert Meter flüchten, verblutete dann aber.

Warum stach der 26-Jährige zu?

Die Richterin sagte, dass der 26-Jährige in dem Streit "überlegen" sein wollte und deswegen zugestochen hat. Dass sein Opfer sterben könnte, nahm er dabei in Kauf. "Sie haben ja bei ihrem letzten Wort um eine zweite Chance gebeten. Ihr Opfer hatte aber keine zweite Chance!", sagte die Richterin.

Gutachten: Angeklagter voll schuldfähig

Laut Gutachten war der Angeklagte, obwohl er Drogen genommen hatte, bei der Tat voll zurechnungsfähig. Er hatte außerdem einen Mann, den er aus der Drogenszene kannte, am Berliner Platz in Ludwigshafen geschlagen und getreten und ihm die Bauchtasche gestohlen.

Die Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Mehrfachtätern und Sexualstraftätern verhängt werden. Sie ist selbst keine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Therapierung des Täters und vor allem zum Schutz der Allgemeinheit vor ihm. Sie erfolgt deshalb im Anschluss an die verbüßte Strafe und muss sich seit einer Neuregelung 2013 deutlich von der Haft unterscheiden. Das Gericht ordnet die spätere Sicherungsverwahrung bereits im Urteil an oder behält sich die Verhängung vor. Die Sicherungsverwahrung kann auch unter bestimmten streng geregelten Voraussetzungen nachträglich angeordnet werden.

Erst kurz zuvor aus Haft entlassen worden

Der 26-Jährige ist vorbestraft und war erst kurz vor der Tat auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Weil er unberechenbar sei und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit, hat das Landgericht Frankenthal außerdem die Sicherungsverwahrung nach der Haft verhängt.

Sendung am Do., 12.12.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz

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