Revolver, Flinten, Schlagringe: Im Stahlwerk in Trier wurden 900 Waffen vernichtet, die der Kreis Mainz-Bingen zuvor einkassiert hatte.

Rheinland-Pfalz Mehr als 230 Waffen im Kreis Alzey-Worms beschlagnahmt und vernichtet

Stand: 18.12.2024 06:38 Uhr

Pistolen, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke: Was die Untere Waffenbehörde in diesem Jahr alles sichergestellt hat, kann sich sehen lassen. Mehr als 230 Waffen wurden ins Stahlwerk nach Trier gebracht und dort zerstört.

Entsorgt wurden unter anderem Lang- und Kurzwaffen wie Gewehre, Pistolen und Revolver, für die ihre Besitzer eine Erlaubnis brauchten. Mit dabei waren aber auch 80 verbotene Waffen wie Messer oder Schlagringe. Wie der Landrat des Kreises Alzey-Worms, Heiko Sippel (SPD), mitteilte, ist es im Interesse aller, die Zahl der unerlaubten Waffen zu reduzieren.

Jede einzelne abgegebene Waffe und Munition ist ein Mehr an Sicherheit. Heiko Sippel, Landrat des Kreises Alzey-Worms

Waffen werden im Stahlwerk eingeschmolzen

Im Stahlwerk werden die Waffen zunächst verkleinert und anschließend eingeschmolzen. Danach kann das Metall wiederverwertet werden.

900 Waffen in und um Mainz beschlagnahmt

Bereits Ende November hatten die Behörden auch in Mainz und im Kreis Mainz-Bingen zahlreiche Waffen sichergestellt: 500 Waffen aus der Stadt und etwa 400 Waffen aus dem Kreis hatten sich seit dem letzten Transport ins Stahlwerk im November 2023 bei den Waffenbehörden angesammelt. Auch sie wurden unter Polizeischutz nach Trier transportiert.

Waffen sichergestellt oder freiwillig abgegeben

Die Waffen waren zuvor von der Polizei oder von der Waffenbehörde sichergestellt worden, in den meisten Fällen, weil die Besitzer oder Besitzerinnen keine Erlaubnis dafür hatten. Einige Waffen waren aber auch freiwillig abgegeben worden, beispielsweise wenn jemand sie in einem Haus gefunden hat, das er gekauft oder geerbt hatte.

So ist der Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen geregelt
In Deutschland ist der Besitz von Waffen streng geregelt und unterliegt dem Waffengesetz (WaffG). Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffe besitzen zu dürfen: Mindestalter: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zuverlässigkeit: Es darf keine Vorstrafen oder andere Gründe geben, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen lassen. Persönliche Eignung: Der Antragsteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, eine Waffe sicher zu handhaben. Sachkunde: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die notwendige Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition verfügt. Bedürfnis: Es muss ein berechtigtes Interesse am Besitz der Waffe vorliegen, z.B. als Jäger, Sportschütze oder Waffensammler. Waffenbesitzkarte (WBK): Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Waffenschein: Zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein notwendig. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen können, diese auch besitzen dürfen.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Beschlagnahmungen macht die Waffenbehörde darauf aufmerksam, dass man sich sofort an sie wenden muss, wenn man eine Schusswaffe findet, für die man keine Erlaubnis hat. Das schreibt das Waffengesetz so vor.

Aber auch Menschen, die legale Waffen besitzen, wie Jäger oder Sportschützen, können ihre Waffen bei der Waffenbehörde abgeben, wenn sie beispielsweise die Jagd aus Altersgründen aufgeben wollen.

Immer mehr Verstöße gegen das Waffengesetz

Nach Angaben des Bundeskriminalamts haben im vergangenen Jahr die Verstöße gegen das Waffengesetz um mehr als sechs Prozent zugenommen. Die Justizministerkonferenz hatte deswegen Ende November beschlossen, dass der Handel mit illegalen Schusswaffen stärker bestraft werden soll.

Sendung am Di., 17.12.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4