Rheinland-Pfalz Ministerpräsident Schweitzer verteidigt Länder-Entscheidung zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag soll in den nächsten zwei Jahren nicht erhöht werden. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer hält das für eine gute Entscheidung und lobt die Reformbeschlüsse.
Der Rundfunkbeitrag soll 2025/26 bei 18,36 Euro bleiben. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder in einer Konferenz (MPK) entschieden. Gleichzeitig stimmten sie aber auch dafür, dass die Finanzierung ab 2027 ganz neu geregelt wird. Die Finanzierung muss dann nicht mehr einstimmig von allen Bundesländern beschlossen werden. Stattdessen soll ein Widerspruchsmodell eingeführt werden.
- Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu zwei Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich. Erst dann wäre die Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abgelehnt.
- Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 2 bis 3,5 Prozent müssten mindestens zwei Länder widersprechen, damit die Beitragserhöhung nicht eingeführt wird.
- Würde die KEF eine Beitragssteigerung von 3,5 bis 5 Prozent vorschlagen, würde der Widerspruch eines Bundeslandes ausreichen.
- Wird die jeweilige Widerspruchsquote erreicht oder liegt die empfohlene Erhöhung über fünf Prozent, greift das aktuelle Verfahren mit einer erforderlichen Zustimmung aller Bundesländer.
Schweitzer sieht Finanzierung des öffentlichen Rundfunks gesichert
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) begrüßte die Einigung. Die Rundfunkanstalten verfügten über mehr als eine Milliarde Euro Rücklagen, so Schweitzer. Aus Sicht der Länder sei damit "eine verfassungsgemäß angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025/2026 gesichert“, betonte er. Die Rundfunkanstalten könnten auf diese Rücklagen zurückgreifen, wenn das Geld nicht reiche, heißt es in einer Stellungnahme der Länder.
Auch die CDU-Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag ist zufrieden, dass die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung nicht kommen soll. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied im SWR-Rundfunkrat, Ellen Demuth sagte, ihre Fraktion habe die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von Anfang an abgelehnt. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten sei eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung nicht vertretbar. Auch vor dem Hintergrund eines dynamischen Medienwandels sei eine Erhöhung zu hinterfragen, sagte sie.
ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Hintergrund war, dass Bundesländer die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, auf Eis gelegt hatten.
Schweitzer kritisiert Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF
Ministerpräsident Schweitzer kritisierte diesen Vorstoß. "Die Verfassungsbeschwerde, die ein Tag vor der Rundfunkkommission im November, eine Woche vor der ARD-Hauptversammlung und zwei Wochen vor der MPK eingelegt wurde, hat die Beschlussfassung deutlich erschwert“, sagte er.
Die Länder stünden zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als tragende Säule der Demokratie. Eine große Mehrheit habe sich dafür ausgesprochen, sagte Schweitzer, "dass wir das Primat der Politik wahren und die Rundfunkpolitik der Länder nicht an Gerichte auslagern".
Bayern und Sachsen-Anhalt stellen Bedingungen
Die Staatskanzlei Brandenburg fasste es so zusammen: Mit dem Beschluss sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert "und der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF damit die Grundlage entzogen". Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Entwurf zu einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erst dann ihren Landtagen zur Stellungnahme zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurückziehen.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hat das bereits abgelehnt. Da die von der zuständigen Finanzkommission KEF empfohlene Steigerung des Beitrags um 58 Cent nicht beschlossen worden sei, sagte Gniffke, werde "einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten". Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen "und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten".
Der Beschluss der Bundesländer zum Reformstaatsvertrag müsste jetzt den Landtagen vorgelegt werden. Danach, geplant ist im März, müssten die Länderchefinnen und -chefs den Vertrag unterzeichnen.
Sendung am Do., 12.12.2024 16:00 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP