Lehrerin aus Landau verliert wegen rechtsextremer Äußerungen ihren Beamtenstatus. Das hat das Oberverwaltunsgericht Koblenz entschieden.

Rheinland-Pfalz Rechtsextreme Posts: Lehrerin will vors Bundesverwaltungsgericht ziehen

Stand: 02.07.2024 06:51 Uhr

Eine Landauer Lehrerin, die wegen rechtsextremer Äußerungen vom Dienst suspendiert wurde, will gerichtlich vor die nächste Instanz ziehen. Zwei Gerichte hatten zuvor die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde bereits für rechtens erklärt.

"Wir werden auf alle Fälle in Revision gehen", sagte André Picker, Anwalt der Ex-Lehrerin aus Landau, am Montag dem SWR auf Anfrage. Man müsse noch die Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz abwarten. Auch eine Verfassungsbeschwerde sei denkbar, da seine Mandantin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt sei.

Lehrerin verglich Regierung mit Nazi-Regime

Die Lehrerin hatte laut Gericht auf mehreren Demonstrationen in Kandel (Kreis Germersheim), Solingen, Berlin und Landau Reden gehalten. In der Berufungsverhandlung Anfang Juni vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz waren Mitschnitte davon gezeigt worden. Darin hatte die Frau unter anderem geflüchtete Menschen als potentielle Straftäter dargestellt, der damaligen Regierung eine "Herrschaft des Unrechts" vorgeworfen und sie mit dem Nazi-Regime unter Adolf Hitler verglichen.

Das Verwaltungsgericht Trier hatte bereits in erster Instanz im Sommer 2023 entschieden, die Förderschullehrerin aus dem Schul- und Beamtendienst zu entfernen, weil sie sich seit März 2018 bei mehreren Demonstrationen und im Internet fremdenfeindlich und rechtsextremistisch geäußert haben soll.

Chronologie der Ereignisse

Die zuständige Aufsichtsbehörde ADD hatte die Lehrerin 2020 aus dem Schuldienst genommen, nachdem es Beschwerden von Eltern gegeben hatte. Die Eltern erklärten damals, sie wollten nicht, dass ihre Kinder von jemandem unterrichtet werde, der rechtsextreme Äußerungen in der Öffentlichkeit tätige. Bis zum Sommer 2023 musste die Landauer Lehrerin daher Verwaltungsaufgaben übernehmen. Im August 2023 wurde sie dann ganz aus dem Dienst suspendiert. Allerdings bezieht sie weiterhin 50 Prozent ihrer Bezüge.

Die verurteilte Lehrerin aus Landau ist in Berufung gegangen.

Die verurteilte Lehrerin aus Landau bei einer Pegida-Demo.

Was sagt ein Rechtsexperte zu dem Fall?

Dies ist laut des Rechtsexperten Johannes Stenz, Dozent an der Hochschule für das Recht des öffentlichen Dienstes in Brühl bei Köln, auch üblich. "Die Lehrerin wird wohl bis zum endgültigen Urteil diese 50 Prozent ihrer Besoldung auch weiterhin beziehen", so Stenz.

Die Schulbehörde ADD hatte nach eigenen Angaben rund 1.000 Dateien ausgewertet, bevor sie zu dem Schluss kam, gegen die Frau eine Disziplinarklage einzureichen, um sie aus dem Schuldienst zu entfernen - ein damals einmaliger Vorgang in Rheinland-Pfalz.

Gericht: Zweifel, dass Lehrerin hinter Grundgesetz steht

Das Verwaltungsgericht Trier kam dann vor einem Jahr zu dem Schluss, dass die politische Aktivität der Beamtin gegen die Corona- und die Flüchtlingspolitik bezweifeln lässt, dass sie noch hinter dem Grundgesetz steht. Aufgrund ihrer Hetze gegen Politiker, Staat und Migranten glaube das Gericht nicht, dass die Lehrerin noch in der Lage sei, ihre Schüler im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu unterrichten. Gegen diese Entscheidung hatte der Anwalt der Frau Revision vor dem OVG Koblenz - der nächsthöheren Instanz - eingelegt. Das OVG hat das Urteil bestätigt und der Frau ebenfalls den Beamtenstatus entzogen. Eine Begründung für diese Entscheidung wird Mitte Juli erwartet.

Ex-Lehrerin könnte an Privatschulen unterrichten

Die Ex-Lehrerin könnte aber zum Beispiel weiterhin an Privatschulen unterrichten, so der Rechtswissenschaftler Johannes Stenz, denn die Entscheidung betreffe ja lediglich ihren Beamtenstatus.

Doch jetzt könnte der Fall erstmal in die nächste gerichtliche Instanz gehen.

Sendung am Di., 2.7.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz

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