Fahrrad mit langem Schatten. Der Radfahrer war auf der Autobahn bei Bad Kreuznach unterwegs.

Rheinland-Pfalz Polizei stoppt betrunkenen Radfahrer auf A61 bei Bad Kreuznach

Stand: 04.11.2024 09:04 Uhr

Der Mann war am Sonntagabend mit seinem E-Bike auf der Autobahn unterwegs. Die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim (Landkreis Alzey-Worms) zog ihn aus dem Verkehr.

Gegen 23 Uhr meldete sich eine Frau am Sonntagabend bei der Polizei. Auf der Autobahn 61 hatte sie auf Höhe der Anschlussstelle Bad Kreuznach den Radfahrer gesehen. Er fahre in Schlangenlinien auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung Koblenz.

Radfahrer muss mit Strafanzeige rechnen

Die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim stoppte den 58-jährigen Mann schließlich. Laut Polizei hatte er 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das Fahrrad brachte die Polizei an eine Raststätte am Autobahndreieck Nahetal und schloss es dort an. Den Radfahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

So wird Radfahren unter Alkoholeinfluss bestraft

Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis. Wer mit dem Fahrrad auf Schnellstraßen, Kraftfahrstraßen oder der Autobahn fährt, muss ein Bußgeld von 25 Euro bezahlen. Quelle: ADAC Deutschland

Sendung am Mo., 4.11.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz