Rheinland-Pfalz Prozessbeginn nach mutmaßlicher Geiselnahme in Appenheim
Er soll seine Ex-Freundin als Geisel genommen und sie mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. Dafür muss sich ein 28-jähriger Mann jetzt vor dem Mainzer Landgericht verantworten.
Der 28-Jährige soll seine ehemalige Freundin im August 2023 in ihrer Wohnung in Appenheim (Kreis Mainz-Bingen) aufgesucht haben. Zu diesem Zeitpunkt waren laut Anklage auch ihre vier gemeinsamen Kinder in der Wohnung. Der Angeklagte habe dann die Frau zur Rede gestellt, weil er glaubte, dass sie eine Affäre habe.
Waffe an den Kopf gehalten
Dabei soll er sie mit einer echt aussehenden goldenen Schreckschusswaffe bedroht haben. Nach Angaben des Gerichts hat er ihr die Waffe an die Stirn gehalten und sie damit gezwungen, im Zimmer zu bleiben. Außerdem soll er sie mehrmals auf den Hinterkopf geschlagen und ihr auf dem Oberschenkel eine brennende Zigarette ausgedrückt haben. Erst nach mehreren Stunden soll es der Frau, den Kindern und dem dazugekommenen Chef gelungen sein, das Haus in Appenheim zu verlassen.
Angeklagter gesteht Tat zum Großteil
Die Vorwürfe gegen ihn hat der Angeklagte bei Prozessbeginn weitestgehend eingeräumt. Allerdings bestreitet er, dass er die Frau gefangen gehalten habe. Er behauptet, dass er zwischendrin mit dem Chef seiner Ex-Freundin sogar die Wohnung verlassen habe, um in dessen benachbarten Laden Bier zu holen.
Dass der Chef überhaupt in der Wohnung gewesen sei, sei der Wunsch des Angeklagten gewesen. Er habe seine Ex-Freundin gebeten, ihn telefonisch in die Wohnung zu rufen. Über Aussagen des Chefs sei er zu dem Schluss gekommen, dass seine damalige Freundin eine Affäre gehabt habe. Das habe er gemeinsam im Gespräch mit ihm und seiner Ex-Freundin klären wollen, so der Angeklagte vor Gericht.
Hohe Haftstrafe im Falle einer Geiselnahme
Die zentrale Frage in diesem Prozess dürfte sein, ob es sich bei der Tat wirklich um eine Geiselnahme handelte. Die Richterin sagte direkt zu Beginn des Prozesses, dass es zur Beurteilung dieser Frage auf Einzelheiten ankomme, die aber entscheidend für das Strafmaß seien.
Geiselnahme wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren bestraft. Kann das Gericht dem Angeklagten keine Geiselnahme nachweisen, dürfte seine Strafe deutlich geringer ausfallen. Der Mann befindet sich derzeit wegen anderer Straftaten in Haft.
Sendung am Mi., 30.10.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz