Eine Frau gibt an einem Geldautomaten ihre Geheimzahl ein.

Rheinland-Pfalz Prozess in Idar-Oberstein: Männer wegen "shoulder surfing" angeklagt

Stand: 15.08.2024 06:13 Uhr

In Idar-Oberstein stehen zwei Männer wegen "shoulder surfing" vor Gericht. Sie sollen Bankkunden die Karte gestohlen, die PIN ausgespäht und insgesamt 17.000 Euro erbeutet haben.

Wenn man in einer Bankfiliale am Geldautomaten Geld abhebt, steht da oft ein Hinweis: "Achtung Betrüger! Lassen Sie sich nicht ablenken und achten Sie darauf, dass niemand sieht, wie Sie Ihre Geheimzahl eintippen!" Trotzdem kommt es immer zu Fällen der unter dem Namen "shoulder surfing" bekannten Betrugsmasche.

Bei "shoulder surfing" geht es darum, dass Trickbetrüger am Geldautomaten vermeintlich hilfsbereit sind, dabei aber die vierstellige PIN, also die Geheimzahl der EC- oder Kreditkarte von Bankkunden ausspähen. Dabei sehen sie ihnen buchstäblich über die Schulter, während sie sie eingeben. Trickreich schaffen die Betrüger es auch, die Geldkarte selbst an sich zu nehmen.

Betrug fällt Opfer erst später auf

Oft genug merken die so bestohlenen Menschen den Verlust ihrer EC- oder Kreditkarte zu spät, schließlich haben sie gerade erst Geld abgehoben und brauchen die Karte nicht sofort wieder. Doch in der Zwischenzeit haben die Diebe schon mehrfach damit Geld abgehoben oder Einkäufe bezahlt. Die Geheimzahl haben sie ausspioniert, als sie Bankkunden beim Eingeben der PIN über die Schulter gesehen haben.

17.000 Euro Schaden bei Betrugsfällen in Idar-Oberstein

Genau um so einen Fall von Diebstahl und Betrug geht es ab heute vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein. Zwei 43 und 49 Jahre alte Männer sind angeklagt. Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung wird ihnen vorgeworfen.

Die beiden Angeklagten sollen Ende Oktober 2023 drei Bankkunden ihre EC- oder Kreditkarten gestohlen und ihre PIN ausgespäht haben. Danach sollen sie 38-mal mit den gestohlenen Geldkarten Geld abgehoben oder Einkäufe bezahlt haben. Insgesamt sollen sie fast 17.000 Euro erbeutet haben, zum Schaden der bestohlenen Bankkunden.

Angeklagten wird auch Sachbeschädigung vorgeworfen

Die beiden Angeklagten müssen sich außerdem wegen Sachbeschädigung verantworten. Sie sollen an zwei Geldautomaten die Sichtschutzeinrichtung entfernt haben. Laut Anklage, damit sie besser sehen konnten, wie die Bankkunden ihre PIN am Geldautomaten eingeben.

Für den Prozess am Amtsgericht Idar-Oberstein sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Der zweite Prozesstag ist für den 2. September terminiert.

Sendung am Do., 15.8.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz