Unzählige Waffen, die vernichtet werden sollen, liegen in einem Container: Der Rhein-Lahn-Kreis hat jetzt 400 Waffen unschädlich machen lassen.

Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis lässt mehr als 400 Waffen vernichten

Stand: 16.09.2024 11:54 Uhr

Die Waffenbehörde des Rhein-Lahn-Kreises hat über 400 Waffen nach Trier gebracht: Dort wurden sie in einem Entsorgungsbetrieb zerkleinert.

Die Waffen hatten nach Angaben des Rhein-Lahn-Kreises ein Gesamtgewicht von etwa 1,2 Tonnen. Nach der Zerkleinerung sei nur regulärer Metallschrott übrig geblieben, der weiterverarbeitet werden könne.

Zu den zerstörten Waffen gehörten Langwaffen (Flinten und Büchsen) und Kurzwaffen (Pistolen und Revolver), aber auch Messer, Schreckschusswaffen und Gegenstände, die nach dem Waffengesetz verboten sind. Etwa Schlagringe und Butterfly-Messer.

Waffen wurden laut Rhein-Lahn-Kreis eingezogen oder abgegeben

Die Waffen, die vernichtet wurden, waren laut Kreis teilweise von der Polizei, aber auch von der Waffenbehörde sichergestellt worden. Einige Bürgerinnen und Bürgern gaben demnach auch im Rahmen von Amnestien ihre Waffen ab. Darüber hinaus seien Waffen freiwillig abgegeben worden, die beispielsweise von Erben nach dem Tod von Angehörigen gefunden wurden.

Fund großer Mengen Waffen und Sprengstoff in Nastätten

Erst im August waren eine große Menge Waffen und Sprengstoff bei einem Verdächtigen in Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis gefunden worden. Beamte der Kriminalpolizei und des Landeskriminalamtes hatten das Haus des 63-jährigen Verdächtigen durchsucht.

Laut Staatsanwaltschaft Koblenz wurden dabei knapp elf Kilo TNT-Sprengstoff gefunden. Dazu zahlreiche Sprengkapseln und Zünder. Außerdem auch einige Handgranaten und mehrere Gewehre, von denen mindestens eins ein Sturmgewehr sein soll.

So ist der Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen geregelt

In Deutschland ist der Besitz von Waffen streng geregelt und unterliegt dem Waffengesetz (WaffG). Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffe besitzen zu dürfen: Mindestalter: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zuverlässigkeit: Es darf keine Vorstrafen oder andere Gründe geben, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen lassen. Persönliche Eignung: Der Antragsteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, eine Waffe sicher zu handhaben. Sachkunde: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die notwendige Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition verfügt. Bedürfnis: Es muss ein berechtigtes Interesse am Besitz der Waffe vorliegen, z.B. als Jäger, Sportschütze oder Waffensammler. Waffenbesitzkarte (WBK): Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Waffenschein: Zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein notwendig. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen können, diese auch besitzen dürfen.

Größtes Waffenlager in RLP?

Das ganze Arsenal ist offenbar so groß, dass die Staatsanwaltschaft zunächst noch nicht sagen konnte, ob es sich möglicherweise um das größte private Waffenlager handelt, das bislang in Rheinland-Pfalz ausgehoben wurde. Nachbarn hatten die Ermittler auf den Mann aufmerksam gemacht. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Die Waffen, die in Nastätten gefunden wurden, gehören nach Angaben des Kreises aber noch nicht zu denen, die jetzt vernichtet wurden.

Sendung am Mo., 16.9.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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