Bernhard Alscher kann sich Neustart der Fraktion der Freien Wähler in RLP vorstellen.

Rheinland-Pfalz Strafanzeige gegen Bernhard Alscher: Es geht um 127.000 Euro

Stand: 08.11.2024 06:02 Uhr

Der Ex-Bürgermeister der VG Birkenfeld hat während seiner Amtszeit eine immense Summe an den Tierpark Birkenfeld überwiesen. Ohne Erlaubnis. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

Der Tierpark Birkenfeld hat im Hunsrück eine lange Geschichte. Vor über 100 Jahren wurde er als Kleintierzuchtverein gegründet. Mittlerweile ist der Park im Landkreis Birkenfeld in die Jahre gekommen. Viele Investitionen sind offensichtlich notwendig.

Vorsitzender des Tierparks ist der Landtagsabgeordnete Bernhard Alscher (Freie Wähler). Er sorgte im Landtag zuletzt für Aufsehen, weil er aus der Fraktion seiner Partei ausgetreten war.

127.000 Euro für Tierpark in Birkenfeld

Zuvor war Alscher 16 Jahre Bürgermeister der Verbandsgemeinde Birkenfeld. In einer seiner wohl letzten Amtshandlungen hat Alscher am 9. Juli 2024 127.000 Euro an den Tierpark in Birkenfeld überwiesen. Offenbar, um ein sogenanntes grünes Klassenzimmer im Tierpark zu finanzieren. Einen Lernort für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule.

Der Tierpark in Birkenfeld ist in die Jahre gekommen.

Der Tierpark in Birkenfeld ist in die Jahre gekommen. Im Juli hat Bernhard Alscher, Ex-Bürgermeister der VG Birkenfeld, ohne notwendigen Beschluss eine Überweisung über 127.000 Euro an den Tierpark veranlasst.

Das Problem: Alscher hatte dafür keine Zustimmung des Verbandsgemeinderates, hat das Geld also ohne den notwendigen Beschluss dem Tierpark zukommen lassen. Jenem Tierpark, dessen Vorsitzender er ist.

Vorgehen Alschers wirft viele Fragen auf

Mittlerweile beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach mit dem Fall. Ein Sprecher schreibt dem SWR, dass die Kreisverwaltung Birkenfeld Strafanzeige erstattet hat. Außerdem läuft ein Disziplinarverfahren gegen Alscher.

Der Birkenfelder Verbandsgemeindebürgermeister Bernhard Alscher hinter seinem Schreibtisch

Der Birkenfelder Verbandsgemeindebürgermeister Bernhard Alscher (Freie Wähler), will als Vorsitzender der Nationalparkversammlung zurücktreten, weil er den Stillstand im Nationalpark Hunsrück-Hochwald und das Parkmanagement des Landes kritisiert.

Dem SWR liegen Informationen aus einer nicht-öffentlichen Anfrage der CDU-Fraktion an die Verbandsgemeinde (VG) in Birkenfeld vor. Der Fall ist dort in einem Schreiben dokumentiert. Fest steht, dass das Vorgehen von Alscher viele Fragen aufwirft.

Rechtsexperte sieht Anfangsverdacht für Straftaten

Den Angaben zufolge soll Alscher am 9. Juli die Überweisung - Stichwort: "Grünes Klassenzimmer" persönlich am Schalter einer Filiale der Kreissparkasse vorgelegt haben. Dabei habe der Bürgermeister "keine Unterschriftsbefugnis für Zahlungsvorgänge." Alscher hätte die Überweisung demnach überhaupt nicht veranlassen dürfen.

Mohamad El-Ghazi, Strafrechtsprofessor der Uni Trier, sieht darin einen Anfangsverdacht wegen Betrugs. "Der Bürgermeister könnte den Mitarbeiter der Bank darüber getäuscht haben, dass er zur Verfügung über das Konto der Verbandsgemeinde berechtigt ist."

Mohamad El-Ghazi, Direktor des Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht an der Universität Trier

Mohamad El-Ghazi ist Experte für Internationales Strafrecht und Direktor des Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht an der Universität Trier.

Laut Verwaltung kannte die Person am Schalter Alscher und ging davon aus, dass der Bürgermeister "generell befugt" sei, Überweisungsvorgänge auszuführen.

Bernhard Alscher äußert sich nicht zu SWR-Fragen

Die Kreissparkasse Birkenfeld verweist auf SWR-Anfrage auf das Bankgeheimnis und will sich zu dem Fall nicht äußern. Auch Bernhard Alscher wollte sich auf SWR-Anfrage nicht konkret äußern.

Es bleibt also unklar, warum Alscher die Überweisung überhaupt angeordnet hat, obwohl er damit offenbar gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat. Unklar bleibt auch, ob Alscher den Mitarbeiter am Schalter davon überzeugt hat, dass er Überweisungen im Namen der Verbandsgemeinde abgeben darf.

Kein politischer Beschluss für Tierpark-Geld

Es ist nicht die einzige strittige Frage in Alschers Vorgehen. Nach Angaben der VG-Verwaltung hätte Alscher die 127.000 Euro an den Tierpark, dessen Vorsitzender er ist, ohne politischen Beschluss überhaupt nicht überweisen dürfen.

Strafrechtsexperte El-Ghazi sieht einen Anfangsverdacht wegen Untreue. Darin ändere auch die Tatsache nichts, dass Alscher kurz darauf die Rücküberweisung des Geldes anordnete. "Eine spätere Kompensation eines bereits eingetretenen Schadens schließt diesen nicht aus", schreibt El-Ghazi auf SWR-Anfrage.

Alscher: "keinerlei Schaden entstanden"

Warum Alscher das Geld ohne den notwendigen Beschluss an den Tierpark überwiesen hat, bleibt unklar. Der Landtagsabgeordnete äußerte sich auf SWR-Anfrage dazu nicht.

Aus dem Schreiben der Verbandsgemeinde geht hervor, dass dem Kassenleiter der Verbandsgemeinde die Abbuchung aufgefallen war. Daraufhin habe er den Büroleiter von Alscher darauf aufmerksam gemacht.

In der Konsequenz habe Alscher den Schatzmeister des Tierparks angerufen und ihn aufgefordert, das Geld zurück zu überweisen. Bernhard Alscher verweist auf SWR-Anfrage lediglich darauf, dass der Verbandsgemeinde keinerlei Schaden entstanden sei.

Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeige

Dennoch befasst sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach mit dem Fall. Auf SWR-Anfrage schreibt sie, dass am 30. Oktober eine Strafanzeige der Kreisverwaltung des Landkreises Birkenfeld bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist. Weiter heißt es: "Die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht strafbarer Handlungen besteht, ist noch nicht abgeschlossen."

Fall für Verwaltung abgeschlossen

Für die Verbandsgemeinde Birkenfeld ist der Fall dagegen offenbar abgeschlossen. In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, heißt es, der VG sei kein Schaden entstanden, weil die Buchung storniert worden sei: "Von daher ist der Vorgang abgeschlossen." Auf SWR-Anfrage schreibt Matthias König, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dass sich die Verwaltung zu einem laufenden Verfahren nicht äußern könne.

Sendung am Fr., 8.11.2024 6:30 Uhr, SWR Trier Regionalnachrichten