Im Raser-Prozess am Landgericht Zweibrücken ist ein Urteil gefallen.

Rheinland-Pfalz Urteil: Raser aus Südwestpfalz muss ins Gefängnis

Stand: 20.12.2024 10:54 Uhr

Im September 2023 hat ein Mann bei Ludwigswinkel in der Südwestpfalz einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht. Mehr als drei Jahre muss er ins Gefängnis.

Das Landgericht Zweibrücken hat den 28-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem muss der Mann für drei Jahre seinen Führerschein abgeben.

Streit vor dem Unfall bei Ludwigswinkel

16 Zeugen wurden seit Anfang Dezember vom Landgericht Zweibrücken zum Unfallhergang im September 2023 befragt. Auch die junge Beifahrerin des Unfallverursachers. Sie sollte ihn laut Anklage von einer Party abholen und sei zunächst selbst gefahren. Während der Fahrt soll der Angeschuldigte demnach seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt haben und ebenso versucht haben, sie zu küssen. Das habe die Frau aber nicht gewollt. Deshalb soll es dann auf der Landstraße zum Fahrerwechsel gekommen sein, obwohl der damals 27-Jährige zu diesem Zeitpunkt laut Anklage betrunken war.

Das Landgericht Zweibrücken sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dann mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Seinen hoch motorisierten Sportwagen hatte er auf der kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke zwischen Lemberg und Ludwigswinkel auf bis zu 230 km/h beschleunigt. Kurz darauf kam es dann zum Unfall, bei dem er zunächst zwei entgegenkommende Autos streifte und dann frontal in einen dritten PKW krachte.

Zwei Tote und fünf Verletzte wegen überhöhter Geschwindigkeit

Im Laufe der Verhandlung am Landgericht Zweibrücken wurde der Unfallhergang rekonstruiert. Nach Einschätzung eines Sachverständigen soll der Tacho beim Einschlag 159 km/h angezeigt haben, auch Daten des Bordcomputers wurden für das Gutachten ausgewertet. In einer lang gezogenen Rechtskurve kamen dem Fahrer hintereinander drei Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn entgegen. Das erste Auto war laut Anklage in der Kurve über die Mittellinie gefahren und kam dem Angeklagten auf dessen Fahrbahn entgegen.

Gerichtsreporterin Alexandra Dietz zur Urteilsverkündung

Der Mann aus der Südwestpfalz hatte dann zunächst seitlich das erste Fahrzeug getroffen und sei gegen das zweite ihm entgegenkommende Fahrzeug gestoßen. Anschließend war er frontal mit dem dritten Auto kollidiert. Die beiden Insassen des dritten Autos, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, wurden dabei so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort starben. Weitere fünf Personen, darunter auch die Beifahrerin des Beschuldigten, wurden teilweise schwer verletzt. Auch der Unfallfahrer selbst erlitt schwere Verletzungen.

Drei Jahre Haft für Südwestpfälzer

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft und dass der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis bekommen solle - für den Rest seines Lebens. Diesen Forderungen hatte sich auch die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung des 28-Jährigen aus der Südwestpfalz plädierte auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren und eine fünfjährige Führerscheinsperre. Das Landgericht Zweibrücken folgt zumindest teilweise den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd hat sich beispielsweise ausgewirkt, dass sich der 28-Jährige entschuldigte und Reue zeigte. Außerdem sei sein Geschäft zum Tatzeitpunkt schlecht gelaufen. Mehr als drei Jahre muss der Mann nun ins Gefängnis, außerdem muss er seinen Führerschein für drei Jahre abgeben. Die Verteidigung des Mannes denkt darüber nach, in Revision zu gehen.

Sendung am Fr., 20.12.2024 11:30 Uhr, SWR4 RP Studio Kaiserslautern - Regionalnachrichten