Der Angeklagte im Totschlag-Prozess im Landgericht Frankenthal

Rheinland-Pfalz Frankenthal: Sohn gibt tödlichen Messerangriff auf Vater zu

Stand: 08.07.2024 11:48 Uhr

Ein 57-Jähriger hat vor dem Landgericht Frankenthal gestanden, seinen Vater Ende Dezember in Neustadt/Weinstraße mit einem Messer "grausam getötet" zu haben. "Es tut mir unglaublich leid", sagte er am Montag.

Dem 57-jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße wird vorgeworfen, seinen Vater am 29. Dezember in Neustadt an der Weinstraße umgebracht zu haben. Er soll den 88-Jährigen, der in seinem Bett lag, zunächst gewürgt haben. Danach soll er ihm mit einem Küchenmesser in den Hals geschnitten und dabei nahezu enthauptet haben, so der Vorwurf der Anklage.

"Es tut mir unglaublich leid und ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen", sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Er wolle Verantwortung für die Tat übernehmen. Allerdings gab er auch an, sich an die Tat nicht erinnern zu können.

Angeklagter pflegte seinen Vater

Warum er seinen Vater umgebracht hat, sagte er bisher nicht. Der Gesundheitszustand seines Vaters habe sich aber in den Wochen vor der Tat immer weiter verschlechtert. Er habe seinen Vater selbst gepflegt, zuletzt mit Hilfe einer Pflegekraft.

"Mein Vater hatte keinen Lebenswillen mehr", las der Verteidiger aus einer Erklärung des Angeklagten vor. Der Sohn habe in der Tatnacht immer wieder mit seinem Vater geredet. "Du hast es gleich geschafft", habe er zu ihm gesagt - an mehr könne er sich nicht erinnern.

Er gehe davon aus, dass sein Mandant "zum Messer gegriffen hat, um den Vater zu erlösen", sagte der Verteidiger des Sohns, Steffen Lindberg, dem SWR. Das sei aus einer "Situation der Überforderung" geschehen und nicht aus Grausamkeit.

Laut Obduktion ist der Vater an einer Kombination von Ersticken und Blutverlust gestorben. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal sieht in dieser Tat das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an und hatte deshalb zunächst Anklage wegen Mordes erhoben.

Zusätzliches Gutachten: Vater musste nicht leiden

Das Landgericht Frankenthal hat die Anklage geprüft und holte eine zusätzliche Stellungnahme eines Rechtsmediziners ein.

Das Ergebnis: Es sei nicht davon auszugehen, dass "der Vater über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste". Deshalb entschied das Gericht: Der 57-jährige Angeklagte muss sich zunächst nur wegen Totschlags verantworten.

Verteidiger: Verhandlung in Frankenthal wird "eine Tragödie"

Sein Verteidiger Steffen Lindberg will auf jeden Fall erreichen, dass sein Mandant nur wegen Totschlags verurteilt wird. Der Angeklagte habe sich vor der Tat intensiv um seinen Vater gekümmert. "Deshalb passt auch die Annahme, er habe ihn aus Grausamkeit getötet, gar nicht", sagte Lindberg dem SWR.

Die Tat als Mord zu bewerten, werde dem, was wirklich passiert sei, nicht gerecht, so der Rechtsanwalt weiter. Er sei sich sicher, dass die Beweisaufnahme in dem Verfahren mit den Aussagen von Zeugen und Gutachtern eine Tragödie zutage bringen wird.

Mehrere Gutachter anwesend

Neben einem medizinischen Gutachter ist laut Gericht auch ein psychiatrischer Sachverständiger bei der Verhandlung anwesend. Zum möglichen Tatmotiv könne das Gericht sich noch nicht äußern, so eine Sprecherin.

Der zum Tatzeitpunkt 56 Jahre alte Sohn hatte sich kurz nach der Tat der Polizei gestellt und die Tat gestanden. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft.

Sendung am Mo., 8.7.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz

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