Ein Mann wirft im Wahllokal für die Briefwahl zwei Briefumschläge mit den Stimmzetteln in eine Wahlurne

Sachsen 59 Parteien dürfen Wahlvorschläge für Landtagswahl machen

Stand: 22.06.2024 13:02 Uhr

Viele große Parteien, aber auch kleine und neue Vereinigungen, haben für die kommenden Landtagswahlen in Sachsen das Recht, Wahlvorschläge einzureichen. Es sind aber auch drei Bewerber durchgefallen. Wie viele Parteien am Ende auf dem Wahlzettel stehen, ist aber noch offen.

Von MDR SACHSEN

Zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen haben 59 Parteien das Recht, Wahlvorschläge einzureichen. Sie dürfen laut Landeswahlleitung neben Direktkandidaten auch Listenkandidaten vorschlagen. Wahlvorschlagsberechtigt sind demnach alle im Bundestag und im Landtag vertretenen Parteien wie CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD und Freie Wähler. Hinzu kommen 44 weitere Parteien, die schon bei der Bundestagswahl 2021 angetreten waren.

Ein Mann wirft im Wahllokal für die Briefwahl zwei Briefumschläge mit den Stimmzetteln in eine Wahlurne

Am 1. September wird der 8. Sächsischen Landtag gewählt. 59 zugelassene Parteien und Vereinigungen bewerben sich um die 120 Sitze im Landesparlament. (Symbolbild)

BSW und "Freie Sachsen" als Neulinge dabei

Sechs Vereinigungen sind von der Landeswahlleitung neu als Partei anerkannt worden, dazu zählen das "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW), die rechtsextreme Kleinstpartei "Freie Sachsen", das "Team Zastrow", die Werteunion und das "Bündnis Deutschland". Bei der Prüfung durchgefallen seien drei Vereinigungen: Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Sozial Engagierten Kapitalisten und die Christliche Europäische Union Volkspartei.

Sonntagsfrage: AfD vor CDU und BSW

Für Listenkandidaten sei demnach eine Partei Voraussetzung. Direktkandidaten in einem einzelnen Wahlkreis können dagegen auch von Wahlberechtigten als "andere Wahlvorschläge" eingebracht werden. Ein solcher Kreiswahlvorschlag benötigt mindestens 100 Unterstützerunterschriften aus dem Kreis.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels hieß es, dass 59 Parteien und Vereinigungen bei der Landtagwahl zugelassen sind. Das war nicht korrekt, denn diese Parteien haben vorerst nur das Recht, Wahlvorschläge einzureichen. Das heißt nicht, dass alle Parteien am Ende auch auf dem Stimmzettel stehen werden. Bis 27. Juni können Wahlvorschläge eingereicht werden, am 5. Juli entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten.

MDR (wim)/epd/dpa