Sachsen Beratungszentrum für Essstörungen Leipzig fürchtet Aus: "Die Verzweiflung ist groß"
Vor allem Mädchen und Frauen erkranken an Essstörungen wie Magersucht und Bulimie, die im schlimmsten Fall tödlich enden können. Das Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig berät, betreut und vermittelt Betroffene in Therapien oder Kliniken. Bisher hat das der Freistaat bezahlt. Doch das Sozialministerium gibt erst einmal kein Geld mehr, weil der Landeshaushalt für 2025/26 noch nicht beschlossen ist. Das drohende Aus für die Beratung macht Betroffene fassungslos.
Das Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig, kurz BEL, hat allein in diesem Jahr 450 Betroffene beraten. Nun läuft die finanzielle Förderung durch das sächsische Sozialministerium aus. "Wir müssen mit den Klienten jetzt schon Gespräche führen und ihnen sagen, dass es uns vielleicht ab Anfang des Jahres nicht mehr gibt", sagt Projektleiterin Mona Herdmann. Die Verzweiflung bei den Betroffenen sei groß, da sie teilweise nicht wüssten, wohin sie sich dann wenden könnten.
Die Verzweiflung ist groß, weil sie zum Teil nicht wissen, wo sie sich jetzt hinwenden können. Das heißt, sie bleiben alleine. Mona Herdmann | Projektleiterin BEL
Mona Herdmann leitet das Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig.
BEL ist große Stütze für Betroffene
Eine der Betroffenen ist Alisia. Sie ist vor fünf Jahren an Magersucht und Bulimie erkrankt, hat mehr als 30 verschiedene Therapeutinnen und Therapeuten aufgesucht. Ihre größte Angst war, in eine Klinik eingewiesen zu werden. Durch Zufall fand sie die Beratungsstelle BEL und hat es aus der für sie lebensbedrohlichen Situation herausgeschafft. Aber damit sei es nicht getan, sagt Alisia. "Die eigentliche Arbeit, die kommt immer erst nach dem tiefen Fall, wenn man da wieder raus will." Die Beratungsstelle sei ihr dabei die größte Stütze.
Alisia ist eine der Klientinnen vom BEL. Für sie ist das Beratungszentrum die größte Stütze.
Ohne beschlossenen Haushalt kein Geld
Rund 200.000 Euro braucht BEL jährlich für Miete, Betriebskosten und die Gehälter der fünf Angestellten. Doch die finanziellen Mittel überschreiten die im vorläufigen Haushaltsplan verfügbaren Ausgabemittel, heißt es aus dem Sozialministerium.
Eine abschließende Entscheidung über den Antrag von BEL wird erst nach Beschluss des Haushaltes 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag im Sommer 2025 möglich sein. Zurzeit ist nicht bekannt, ob dann Mittel für die Bewilligung noch offener Förderanträge zur Verfügung stehen werden. Sächsisches Sozialministerium |
Im Januar und Februar noch vor Ort
Im Januar und Februar wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle mit Unterstützung ihres Trägers, dem SZL Suchtzentrum, noch vor da sein. Man wolle zunächst die laufenden Beratungen weiterführen und stehe für Erstkontakte mit Informationsgesprächen zur Verfügung. Eine längerfristige, intensive Begleitung sei jedoch erst einmal nicht möglich. Die im Januar geplante Gründung einer Selbsthilfegruppem solle aber stattfinden. Man wolle alles daran setzen, das Beratungszentrum zu erhalten.
MDR (rkü/vis)