Sachsen Erneuter Protest gegen drohende Abschiebung von Robert A. in Chemnitz
Der Fall Robert A. ist bizarr. Ein in den Niederlanden geborener Roma mit serbischen Wurzeln kommt als Säugling nach Deutschland. 30 Jahre später soll er nach Serbien abgeschoben werden, obwohl er nur Deutsch spricht. Grund ist eine fehlerhafte Geburtsurkunde, die ihn zum Staatenlosen werden ließ. Ein Drogendelikt wurde ihm 2021 zum Verhängnis. Robert A. saß schon in Abschiebehaft, jetzt ist er wieder auf freiem Fuß. Am Freitag wurde in Chemnitz für sein Bleiberecht demonstriert.
In Chemnitz haben am Freitag etwa 50 Männer und Frauen für ein Bleiberecht von Robert A. in Deutschland demonstriert. Er selbst gehörte zu den Initiatoren, trat aus Angst vor einer Festnahme auf der Kundgebung jedoch nicht auf.
Auf Plakaten wurde die sächsische Abschiebepraxis von Robert A. und weiteren Betroffenen scharf kritisiert.
Worum geht es im Fall Robert A. aus Chemnitz?
Der Fall Robert A. sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Der heute 31-Jährige war als Säugling nach Deutschland gekommen. Nach Angaben des Flüchtlingsrates Sachsen waren seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawien-Krieg geflohen. Robert A. wurde auf der Flucht in den Niederlanden unter anderem Namen geboren und hat aufgrund einer fehlerhaften niederländischen Geburtsurkunde 30 Jahre lang keinen Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen. Weder Serbien, das Geburtsland seiner Eltern, noch die Niederlande oder Deutschland haben ihn als Bürger ihrer Staaten anerkannt.
Warum sollte er abgeschoben werden?
Robert A. war 2021 wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im September 2024 hatte die sächsische Härtefallkommission gegen ein Bleiberecht für Robert A. entschieden und dabei auf die kriminelle Vergangenheit des Mannes verwiesen.
Warum wurde die Abschiebung gestoppt?
Nach der Entscheidung der Härtefallkommission wurde Robert A. in Abschiebehaft genommen. Seine Abschiebung nach Serbien war nach heftigen Bürgerprotesten auf dem Flughafen Frankfurt am Main in letzter Minute durch den sächsischen Innenminister gestoppt worden. Ende Oktober kam er aus der Abschiebehaft wieder frei.
Flüchtlingsrat fordert gesicherten Status für Robert A.
Stellvertretend für Robert A. ergriffen am Freitag unter anderem Carolina Mendoza und Dave Schmidtke das Wort. Mendoza kam ebenfalls vor mehr als 30 Jahren nach Deutschland und arbeitet in Chemnitz als Physiotherapeutin. Sie verlas eine Grußbotschaft von Robert A.
Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat kritisierte, dass Robert A. zwar erst mal wieder in Freiheit ist, aber: "Man verhindert nach wie vor, dass Robert trotz zahlreicher Arbeitsangebote einen Job annehmen kann. So ist sein Aufenthaltsstatus weiterhin ungeklärt." Er habe nicht einmal eine Duldung.
Carolina Mendoza verlas eine Botschaft von Robert A., in der er sich für die Unterstützung bedankte.
Stattdessen habe er eine "Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument" erhalten. Für das Dokument gebe es jedoch kein Gesetz, es sei lediglich auf einen Erlass des Sächsischen Innenministeriums von 2018 zurückzuführen. Es gelte nicht einmal als Ausweisdokument, sagt Schmidtke.
"Robert droht in jedem Moment die Abschiebung"
"Aktuell droht Robert in jedem Moment die Abschiebung", sagt Dave Schmidtke. Der Sächsische Flüchtlingsrat versuche, weiterhin die Öffentlichkeit zu informieren. "Gleichzeitig versuchen wir, über das Sächsische Innenministerium einen Aufenthaltstitel zu bekommen." Dort habe man ja offensichtlich Gründe dafür gesehen, die Abschiebung zu stoppen.
Es hat bereits mehrere Kundgebungen in Chemnitz und Dresden gegen die Abschiebung von Robert A. gegeben. (Archivbild)
"Es ist ja klar erkennbar, dass eine Person, die kurz nach der Geburt hierher kam und sich 30 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, als faktischer Inländer zu behandeln ist und nicht als krimineller Ausländer."
Es ist ja klar erkennbar, dass eine Person, die kurz nach der Geburt hier herkam und sich 30 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, als faktischer Inländer zu behandeln ist und nicht als krimineller Ausländer. Dave Schmidtke | Sächsischer Flüchtlingsrat
"Es gibt dringenden Handlungsbedarf bei Fällen von Menschen, die hier zehn, 20 oder gar 30 Jahre leben, damit sie einen festen Aufenthalt in Deutschland bekommen", betonte Schmitdke abschließend.