Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife.

Sachsen Nachspiel nach verbotener Lichterfahrt in Raschau-Markersbach

Stand: 27.12.2024 16:24 Uhr

Die Polizei hat eine Lichterfahrt in Raschau-Markersbach gestoppt, weil sie nicht genehmigt war. Der Unmut in den sozialen Netzwerken ist groß. Die Aktion zieht nun zwei Anzeigen nach sich.

Von MDR SACHSEN

Die Polizei hat eine Lichterfahrt in Raschau-Markersbach gestoppt, weil sie nicht genehmigt war. Den Angaben nach zieht die Aktion zwei Anzeigen nach sich - eine wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und eine wegen Androhung einer Straftat.

Polizei: Keine Genehmigung, keine Lichterfahrt

Die Polizei hat eigenen Angaben zufolge aufgrund einer Presseanfrage von der Lichterfahrt erfahren. Die Veranstalter konnten demnach vor Ort in Raschau keine Genehmigung vorweisen. Daher habe die Polizei die Fahrt verbieten müssen.

Trotz des Verbotes vor Ort setzten sich etwa 40 Fahrzeuge in Bewegung, wie die Polizei weiter mitteilte. An einem der Fahrzeuge sei ein Plakat mit einer politischen Meinungsäußerung angebracht gewesen. Damit habe der Konvoi den Status einer Versammlung. Da keine Versammlung angemeldet war, kassierte der Veranstalter eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Privatperson hat Lichterfahrt über Facebook beworben

Bei Facebook ist die Lichterfahrt im Vorfeld beworben worden. Sie sollte am ersten Weihnachtsfeiertag von Raschau aus unter anderem durch Elterlein, Schlettau, Crottendorf und Scheibenberg verlaufen und wieder in Raschau enden. Dort war im Anschluss ein "kleines Lichterfest" geplant.

Unmut im Netz

Nachdem die Lichterfahrt nun gestoppt wurde, ist der Unmut im Netz groß. Einige Kommentare seien nachvollziehbar, sagte Polizeisprecherin Jana Ulbricht. Die Leute seien traurig gewesen, dass die Lichterfahrt so nicht stattfinden konnte, wie die Veranstalter sich das gedacht hatten. "Leider ist das ganze bei einigen aber derart ausgeufert, dass wir hier eine Anzeige wegen Androhens einer Straftat aufnehmen mussten."

Lichterfest vom Veranstalter nicht beantragt

Im Landratsamt des Erzgebirgskreises war nichts von einer Lichterfahrt bekannt. So eine Veranstaltung müsse zwingend bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes beantragt werden. Ein Sprecher der Kreisverwaltung teilte MDR SACHSEN auf Anfrage mit: "Im Landratsamt Erzgebirgskreis war diese 'Lichterfahrt' weder als Versammlung bei der Versammlungsbehörde angezeigt noch bei der unteren Verkehrsbehörde als Veranstaltung beantragt worden." Der Veranstalter hat auf die Anfrage von MDR SACHSEN über Facebook bislang nicht reagiert.

MDR (nok)