Sachsen Drei Jahre Haft: Urteil im Prozess um abgehackte Finger gefallen
Im Prozess um den fingierten Machetenüberfall am Landgericht Chemnitz ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Im Prozess um den fingierten Machetenüberfall am Landgericht Chemnitz ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit absichtlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 38 Jahre alte Tom S. muss für drei Jahre in Haft, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess um mit einer Machete abgehackte Finger am Landgericht Chemnitz ist am Mittwoch zuende gegangen. (Archivbild)
Was war passiert?
Der Mann soll dem damals 29 Jahre alten mutmaßlichen Neonazi Alexander W. nach einer gemeinsamen Vereinbarung drei Finger der linken Hand abgetrennt haben. Um als Invalide Sozialleistungen zu kassieren, soll W. sich gewünscht haben, dass ihm die komplette Hand abgetrennt wird. Er sagte zunächst aus, Linksextreme hätten ihn überfallen.
Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Das Gericht hielt die Aussage des 38-Jährigen - nicht er, sondern das Opfer selbst habe mit der Machete zugeschlagen - allerdings für unglaubwürdig.
Zum Prozessauftakt am 29. November erschien Alexander W. mit einer Handprothese als Zeuge vor Gericht. Er verweigerte die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Gegen den Neonazi läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat.
Mit einer großen Machete der Marke Walther "MachTac 3"<br/>wurden dem 30-jährigen Alexander W. die Finger abgehackt. (Symbolbild)
Bundesweites Aufsehen
Der Vorfall im August 2023 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Alexander W. sagte der Polizei gegenüber aus, die rechtsextremen Freien Sachsen hätten sich an ihn gewandt. Auf ihrem Telegram-Kanal veröffentlichten sie den Vorfall und zeigten Alexander W. samt Foto aus der Klinik mit bandagierter Hand.
Chemnitzer Neonazis schicken Opfer zum LKA
Fakt ist: Die Neonazi-Szene war nicht sonderlich begeistert, dass Alexander W. die abgehackten Finger Linksextremisten in die Schuhe schieben wollte, da sich sofort der Staatsschutz einschaltete. Am ersten Verhandlungstag sagte ein Zeuge: "Wir haben Alexander W. gedrängt, sich dem LKA zu stellen. Wir sind alle aktenkundig und wollen in den Fall nicht reingezogen werden." Alexander W. habe das eingesehen und noch am Abend gestanden, dass es keinen Überfall der Linksextremen gegeben hat.
MDR (nok/tom/phb/ben)/dpa