Der sächsische AfD-Landtagsabgeordneter Jörg Dornau (ganz links) gründete in Belarus eine Firma, um Gemüse anzubauen.

Sachsen Vorwürfe der Zwangsarbeit: Keine weiteren Ermittlungen gegen AfD-Politiker Dornau

Stand: 20.12.2024 09:47 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt nicht weiter gegen den AfD-Politiker Dornau. Gegen den Politiker standen Vorwürfe der Zwangsbeschäftigung politischer Gefangener auf einer belarussischen Zwiebelfarm im Raum.

Von MDR SACHSEN

Wegen des mutmaßlichen Einsatzes von politischen Gefangenen auf der belarussischen Zwiebelfarm wird gegen den AfD-Politikers Jörg Dornau nicht weiter ermittelt. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Leipzig mit. Demnach habe man rechtlich keinen Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten feststellen können.

Der sächsische AfD-Landtagsabgeordneter Jörg Dornau (ganz links) gründete in Belarus eine Firma, um Gemüse anzubauen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt nicht weiter gegen den AfD-Politiker Jörg Dornau (ganz links). (Archivbild)

Dem Angezeigten war vorgeworfen worden, in einem von ihm geführten landwirtschaftlichen Betrieb in Belarus Personen beschäftigt zu haben, unter denen sich auch politische Häftlinge befunden haben sollen. Die Anzeige basiert auf Medienberichten über die Schilderung der Geschehnisse durch einen Häftling. Nach eigener Schilderung sei der Häftling nicht verpflichtet gewesen, das Arbeitsangebot durch den Landwirtschaftsbetrieb anzunehmen. Er habe jedoch die Arbeit auf der Zwiebelfarm den Verhältnissen in der Haftanstalt vorgezogen.

Keine Anhaltspunkte für Zwangsarbeit

Laut Leipziger Staatsanwaltschaft seien in dem vorliegenden Fall nur Ermittlungen hinsichtlich des Tatbestandes des Menschenhandels möglich. Dieser liege jedoch nach den bislang bekannten Tatsachen nicht vor. Übrige in Frage kommende Tatbestände wie Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft seien in Deutschland nur verfolgbar, wenn der Täter zur Tatzeit Deutscher ist und die Tat am Tatort in Belarus mit Strafe bedroht ist. Selbst wenn in Deutschland nach den geschilderten Umständen ein strafbares Ausbeuten der Arbeitskraft vorliegen könnte, bestehe eine Strafbarkeit des geschilderten Sachverhalts in Belarus nur bei erzwungener Arbeit. Hierfür gebe es aber keine Anhaltspunkte.

MDR (ama)