Leere Stühle in einem Verhandlungssaal im Landgericht Dresden

Sachsen Zivilprozess um Dresdner Juwelendiebstahl geht in die Verlängerung

Stand: 09.07.2024 19:15 Uhr

Trägt das am Historischen Grünen Gewölbe in Dresden tätige Sicherheitsunternehmen eine Mitschuld an dem Aufsehen erregenden Juwelendiebstahl 2019? Der Freistaat sieht das so und fordert Schadenersatz. Die Firma sieht das anders. Eigentlich sollte das Landgericht Dresden jetzt ein Urteil in dem Zivilprozess fällen. Doch der Richter erwartet noch eine Antwort auf eine entscheidende Frage. Deswegen wurde nun ein weiterer Verhandlungstermin festgelegt.

Von MDR SACHSEN

Das Landgericht Dresden hat seine Urteilsverkündung im Schadenersatzprozess gegen die Sicherheitsfirma DWSI verschoben. Es legte am Dienstag stattdessen einen weiteren Verhandlungstag am 22. Oktober fest.

Der Freistaat Sachsen hat das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe 2019 verklagt. Er fordert 15 Millionen Euro Schadenersatz wegen des gestohlenen Schmucks und weitere 315.000 Euro für die Einbruchschäden am und im Gebäude. Der Vorwurf: Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sollen den Diebstahl durch fahrlässiges Handeln begünstigt haben. Sie hatten unter anderem Teile der Außenüberwachung nach mehreren Fehlalarmen abgeschaltet.

Hätte die Technik Alarm geschlagen oder nicht?

Das verklagte Unternehmen erklärte dazu im Prozess, die Vorbereitungen der Diebe und der Einbruch wären von der Technik auch dann nicht eher gemeldet worden, wenn alle Scanner aktiv gewesen wären. Der Grund: Die Bande habe einen toten Winkel ausgenutzt. Der Richter entschied jetzt, dass die Sicherheitsfirma diese Behauptung auch ausreichend belegen muss - mit Zeugen oder Sachverständigen, denn vor Ort lässt sich der Vorgang nach Umbauarbeiten inzwischen nicht mehr nachprüfen.

Dresdner Polizei bei der Spurensicherung einen Tag nach dem Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe

Hier nimmt die Polizei Spuren an den Fenster, durch das die Diebe 2019 ins Grüne Gewölbe eingedrungen sind. (Archivbild)

Sachsen bisher mit Ersatzansprüchen gescheitert

Bei dem Diebstahl im November 2019 waren 21 unersetzliche Schmuckstücke aus dem Museum im Dresdner Residenzschloss entwendet worden. Fünf Männer wurden dafür rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zuvor hatten sie einen Teil ihrer Beute zurückgegeben, zum Teil stark beschädigt. Der Freistaat hatte den gesamten Schaden auf 89 Millionen Euro beziffert, scheiterte aber mit dem Versuch, von den Tätern Schadenersatz zu erwirken. Ob er nun mit seinen Forderungen gegen die Sicherheitsfirma Erfolg hat, entscheidet das Gericht voraussichtlich im Herbst.

Auftrag mit verklagter Firma verlängert

Das Unternehmen DWSI ist trotz des Rechtstreits weiterhin für die Überwachung der Museen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zuständig. Es durfte nach rechtlicher Prüfung nicht von dem Verfahren zur Neuvergabe des Auftrags 2023 ausgeschlossen werden und setzte sich als bester Bieter erneut durch. Die beim Einbruch 2019 diensthabenden Beschäftigten wurden allerdings ausgetauscht.

MDR (stt/nvm)/epd