Eine Frau zieht an einem Joint.

Sachsen-Anhalt Bislang sieben Ordnungswidrigkeiten mit Cannabis in Sachsen-Anhalt erfasst

Stand: 21.10.2024 19:38 Uhr

In Sachsen-Anhalt sind sieben Cannabis-Ordnungswidrigkeiten erfasst worden. Momentan kümmert sich das Landesverwaltungsamt darum. Ab August ist dann die Kommune für die Ahndung von Verstößen zuständig. Die Strafen reichen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro. Das Kiffen ist in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen untersagt. 

Von MDR SACHSEN-ANHALT

In Sachsen-Anhalt werden bislang nur wenige Cannabis-Vergehen verfolgt und geahndet. Dabei geht es um den unerlaubten Besitz sowie das Konsumieren von Cannabis. Das Landesverwaltungsamt ist seit gut einem Monat in Sachsen-Anhalt dafür zuständig. "Aktuell liegen sieben Fälle vor, die derzeit bearbeitet werden", erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts auf Nachfrage. Dabei gehe es hauptsächlich um die nicht richtige Sicherung von Cannabis vor unberechtigtem Zugriff.

Ab August 2025 sind Kommunen bei Verstößen zuständig

Das Landesverwaltungsamt prüft die Cannabis-Vergehen nur vorübergehend. Ab 31. Juli 2025 sollen Kommunen den unerlaubten Besitz und Cannabis-Konsum verfolgen und Ordnungswidrigkeiten ahnden. Neben dem Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis, gehören dazu auch mangelnde Schutzmaßnahmen im häuslichen Umfeld sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen. Zudem ist Kiffen in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen untersagt. 

Bei Verstößen werden Strafen bis zu 30.000 Euro fällig. Unerlaubt ist auch die Werbung für eine Anbauvereinigungen oder Sponsoring. Das Landesverwaltungsamt erhält die Meldungen derzeit von den Polizei- und Ordnungsbehörden, erklärte die Behördensprecherin. 

Faktenchecks zu verschiedenen Themen

Faktenchecks zu verschiedenen Themen

Seit dem 1. April ist das Konsumieren von Cannabis und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Der Bußgeldkatalog gilt seit dem 22. Juli. Über die Zuständigkeit bei der Ahndung der Vergehen hatte das Kabinett am 10. September entschieden.

dpa, MDR (Maximilian Fürstenberg)