Marihuana

Sachsen-Anhalt Neues Cannabisgesetz: Drogendealer aus Magdeburg erhält mildere Strafe

Stand: 25.10.2024 09:02 Uhr

Vor einem Jahr war ein Mann in Magdeburg wegen Handels mit Drogen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun wurde das Urteil aufgehoben – Grund ist das neue Cannabisgesetz. Verurteilt bleibt der 30-Jährige trotzdem.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Das Landgericht Magdeburg hat ein früheres Urteil gegen einen 30 Jahre alten Drogendealer abgemildert. Ursprünglich war der Mann im Oktober vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Handel mit Drogen: Strafe auf fünf Jahre Haft gemildert

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, verhängte das Gericht jetzt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren – sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung forderten dieses Strafmaß. Dem 30-Jährigen wurde der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in "nicht geringer Menge" vorgeworfen. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sei von dem Urteil nicht betroffen und bleibe bestehen. 

In Sachsen-Anhalt werden bislang nur wenige Cannabis-Vergehen verfolgt und geahndet. Laut Landesverwaltungsamt gibt es momentan sieben Fälle:

Grund für milderes Urteil: neues Cannabisgesetz

Hintergrund für das neue Urteil ist eine neue Rechtslage. Seit dem 1. April fällt der Besitz von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern wird nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis behandelt. Seitdem dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis legal konsumieren. Das hat Auswirkungen auf die Bewertung solcher Taten: Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil aus Magdeburg wegen der neuen Gesetzeslage teilweise aufgehoben. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über das Cannabisgesetz in Deutschland

Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage schreibt, sind das die wesentlichen Inhalte des Cannabisgesetzes in Deutschland, das derzeit gilt:

  • "Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – seit dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden."
  • "Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig."
  • "Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten."
  • "Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis."
  • "Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen."
  • "Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten."
  • "Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr."
  • "Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt."


Ziel der Bundesregierung sei es unter anderem mit diesem Gesetz, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, sodass weniger verunreinigte Substanzen weitergegeben würden.

dpa, MDR (Marila Zielke, Johanna Daher) | Erstmals veröffentlicht am 22.10.2024