Eine große PV-Anlage an einem gelben Haus.

Sachsen-Anhalt Streit wegen Solaranlage: Familie muss doch kein Bußgeld zahlen

Stand: 20.07.2024 15:29 Uhr

In Seehausen im Kreis Stendal hat eine Familie eine Solaranlage an ihrem Giebel installiert. Dabei sind solche Anlagen an Giebeln in der Gemeinde eigentlich verboten. Doch der Streit ist nun gelöst: Die Anlage darf bleiben, sie wird von der Verbandsgemeinde geduldet.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Entgegen erster Meldungen muss eine Familie in Seehausen (Landkreis Stendal) nun doch nicht für eine Fotovoltaikanlage am Giebel ihres Hauses zahlen. Dabei sind in Seehausen Solaranlagen an Haus-Giebeln eigentlich verboten. Das war im Rahmen der städtischen Gestaltungssatzung 2019 so festgelegt worden.

Der Giebel ist aber für die Familie die einzige freie sonnenbeschienene Stelle, um Solar-Platten installieren zu können. Sie will das neue Haus komplett über Solarenergie versorgen, also Strom, Warmwasser und Heizung damit betreiben.

Solaranlage am Giebel: Kommune hat eigene Vorgaben

Der Bauherr hatte sich eigenen Angaben zufolge vor Baubeginn in der Landesbauverordnung erkundigt. Sie verbietet PV-Anlagen an Giebeln nicht. Allerdings gehen Gestaltungssatzungen von Kommunen vor, so die Auskunft des Landesbauministeriums an MDR SACHSEN-ANHALT. Die kommunale Verordnung wiederum hatte der Seehäuser nicht gelesen.

Bestehende Anlage in Seehausen wird "geduldet"

Der Stadtrat reagierte daraufhin mit einem Bußgeldbescheid über 2.500 Euro. Dieser Bescheid ist laut dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Rüdiger Kloth (Freie Wähler), im Mai wieder aufgehoben worden. Der Brief konnte demnach aber erst am 10. Juli verschickt werden. Kloth begründete die Verspätung mit dem Personalmangel im Amt. Die Familie muss nur noch Kosten für die behördlichen Vorgänge zahlen.

Grundsätzlich aber bleibt die Seehäuser Gestaltungssatzung bestehen. PV-Anlagen an Giebeln bleiben verboten. Für die umstrittene Anlage der Familie gilt nach Aussage von Rüdiger Kloth lediglich eine "Duldung".

MDR (Katharina Häckl, Mario Köhne) | Erstmals veröffentlicht am 19.07.2024