Sitzung des Magdeburger Stadtrats

Sachsen-Anhalt Wahl des Stadtratsvorsitzenden in Magdeburg nicht rechtens

Stand: 14.07.2024 13:01 Uhr

Die Stadträte in Magdeburg müssen erneut an die Wahlurne. Hintergrund ist die missglückte Wahl um den Vorsitz, die Anfang der Woche zu hitzigen Diskussion geführt hatte. CDU-Stadtrat Schwenke hatte im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Einen zweiten Wahlgang hatte er gewonnen, allerdings war dieser laut Landesverwaltungsamt nicht rechtens.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Die Wahl des Stadtratsvorsitzenden der Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht rechtmäßig verlaufen. Das teilte das Landesverwaltungsamt mit. Um die Wahl Anfang der Woche hatte es hitzige Diskussionen gegeben. Zuerst hatte die "Magdeburger Volksstimme" berichtet. 

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats nach der Kommunalwahl trat mit dem CDU-Politiker und früherem Landtagsabgeordneten Wigbert Schwenke nur ein Bewerber für den Vorsitz an. In einem ersten Wahlgang verpasste er mit 48 Prozent der Stimmen knapp die erforderliche Mehrheit. Nach einigen Diskussionen und Unterbrechungen wurde die Wahl auf Beschluss der Stadträte wiederholt. Dabei erhielt Schwenke mit 57 Prozent der Stimmen die nötige Mehrheit.

Landesverwaltungsamt informiert Oberbürgermeisterin

Unter anderem die AfD im Stadtrat hatte das Ergebnis der Wahl angezweifelt. Eine Wiederholung der Wahl sei rechtlich nicht statthaft gewesen, kritisierte die Partei in einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt. Die Behörde stellte jetzt offiziell fest, dass der gefasste Beschluss über die Wahl des Vorsitzenden nicht rechtmäßig ist. Die Kommunalaufsicht stehe mit der Oberbürgermeisterin der Stadt bezüglich der Anfechtung im Austausch. 

Bei der Wahl des Vorsitzenden des Stadtrates handele es sich demnach um einen Beschluss des Stadtrates. Einem solchen könne nur die Oberbürgermeisterin widersprechen oder die Kommunalaufsichtsbehörde könne den Beschluss beanstanden. So schreibe es das Kommunalverfassungsgesetz vor. Selbst den zweiten Wahlgang hätte Alterspräsident Bernd Heynemann, der die Sitzung leitete, nicht ausrufen dürfen. Das entsprechende Gesetz schließe einen zweiten Wahlgang eindeutig aus. Auch eine Wiederholung des ersten Wahlganges sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Die Stadt Magdeburg teilte mit, dass alle anderen in der konstituierenden Sitzung gefassten Beschlüsse rechtmäßig gefasst worden seien. Die Wahl des Stadtratsvorsitzenden sehe in der nächsten Sitzung im August aber erneut zur Disposition.

dpa, MDR (Oliver Leiste)