Detlef Gürth (CDU), dienstältester Abgeordneter des Landtags, sitzt mit der Landtagsglocke auf dem Platz des Präsidenten des Landtages.

Sachsen-Anhalt Wegen Volksverhetzung: 18.000 Euro Strafe für CDU-Politiker Gürth

Stand: 08.11.2024 16:46 Uhr

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth soll wegen eines volksverhetzenden Beitrags auf der Plattform X eine Geldstrafe von 18.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Aschersleben erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, gegen den Gürth jedoch Einspruch einlegen will. Der beanstandete Beitrag wurde nach einer Messerstecherei veröffentlicht und später gelöscht.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Zunächst hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Der Beitrag, den der frühere Landtagspräsident im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, argumentierte der Sprecher.

Afghanen als "Pack" bezeichnet

Nach einem Messer-Angriff eines Afghanen in Wolmirstedt bei Magdeburg während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht.

Bereits als der Vorfall bekannt wurde, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat.

Gürth will Widerspruch einlegen

Gürth kündigte auf Anfrage an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit kommt es automatisch zur Hauptverhandlung vor Gericht. Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten. Ähnlich äußerte sich der Fraktionschef der CDU im Magdeburger Landtag, Guido Heuer. Heuer sagte MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstagabend, er wolle sich wegen des laufenden Verfahrens aktuell nicht äußern.

Detlef Gürth ist seit 1990 Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt und damit der Dienstälteste. In der aktuellen Legislaturperiode ist er auch Alterspräsident des Parlaments. Von 2011 bis 2015 war er Landtagspräsident.

dpa, MDR (Lars Frohmüller, Moritz Arand), erstmals veröffentlicht am 7. November 2024