Ex-Awo-Manager Michael Hack bei einem der Verhandlungstage im Gericht.

Thüringen Ex-Awo-Manager Hack muss 700.000 Euro Schadenersatz zahlen

Stand: 17.12.2024 19:08 Uhr

Das Landgericht Erfurt hat die Klage des ehemaligen Awo-Managers Michael Hack gegen seine Entlassung abgewiesen und ihn zur Zahlung von rund 700.000 Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber verurteilt. Die Awo-Tochterfirma AJS gGmbH hatte Hack vorgeworfen, Projekte ohne notwendige Genehmigungen begonnen und unzulässige Entlassungen vorgenommen zu haben. Beide Seiten können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Von MDR THÜRINGEN

Das Landgericht Erfurt hat die Klage des früheren Awo-Managers Michael Hack gegen seine Entlassung zurückgewiesen. Außerdem muss er seinem ehemaligen Arbeitgeber rund 700.000 Euro Schadenersatz zahlen. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung am Oberlandesgericht Jena einlegen.

Klage von AWO-Manager abgewiesen

Awo-Tochter erhält Entschädigung für Managementfehler

Mit dem Urteil ging ein seit mehr als zwei Jahren laufendes Verfahren zu Ende. Die Awo-Tochterfirma - die Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH (AJS) - hatte von Hack rund eine Million Euro Schadenersatz gefordert. Dabei handelte es sich um rund 700.000 Euro für zwei nicht realisierte Kindergarten-Projekte. Hier hatte die AJS dem ehemaligen Manager vorgeworfen, die Projekte ohne notwendige Genehmigungen des Aufsichtsrates begonnen zu haben. Die dadurch entstandenen Kosten etwa für Planungsleistungen forderte die AJS nun zurück.

Außerdem forderte die AJS rund 267.000 Euro, welche ihr für Abfindungszahlungen und Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Entlassung eines Prokuristen entstanden waren. Dieser Prokurist hatte sich beim Aufsichtsrat über den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens für eine Geschäftsführer-Stelle bei der AJS beschwert. Daraufhin hatte Hack im Alleingang die Entlassung des Prokuristen im Dezember 2019 betrieben. Er hätte dafür aber einen Gesellschafterbeschluss erwirken müssen.

Kläger zufrieden mit Gerichtsentscheidung

Der Anwalt der Awo-Tochterfirma sagte MDR THÜRINGEN nach der Urteilsverkündung, die AJS und die Arbeiterwohlfahrt Thüringen seien mit dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden. Das Gericht habe seiner Mandantin gut zwei Drittel ihrer Schadenersatzforderung anerkannt.

Zudem sei die fristlose Entlassung von Hack als AJS-Geschäftsführer im Jahr 2020 vom Gericht bestätigt worden. Andernfalls hätten der AJS Gehaltsnachzahlungen an Hack von mehr als einer Million Euro gedroht. Die Seite des Beklagten ließ eine Anfrage von MDR THÜRINGEN bisher unbeantwortet.

Petra Rottschalk, Awo-Landesvorsitzende (links) und AJS-Geschäftsführerin Katja Glybowskaja mit ihrem Anwalt nach der Urteilsverkündung.

Petra Rottschalk, Awo-Landesvorsitzende (links) und AJS-Geschäftsführerin Katja Glybowskaja mit ihrem Anwalt nach der Urteilsverkündung.

Hohe Gehälter und interne Konflikte

Michael Hack war jahrelang eine zentrale Figur bei der Thüringer Arbeiterwohlfahrt (Awo) und ihres Tochterkonzerns AJS gGmbH gewesen. Die AJS betreibt zahlreiche soziale Einrichtungen, Pflegeheime und Kindertagesstätten und beschäftigt rund 5.000 Menschen.

Im Jahr 2020 hatte der Awo-Bundesverband in einem Prüfbericht zu hohe Gehälter bemängelt. Kritiker warfen Hack zudem vor, ein System aus Abhängigkeiten innerhalb der Awo- und der AJS-Führung geschaffen zu haben. Er soll demnach unternehmerische Entscheidungen im Alleingang getroffen und dabei nicht ausreichend auf deren Wirtschaftlichkeit geachtet haben.

Ein vom AJS-Aufsichtsrat in Auftrag gegebener Revisionsbericht stellte Ende 2020 zudem fest, dass Hack unzulässigerweise Dienstwagen und die Firmenkreditkarte privat genutzt und ihm nahestehenden Personen persönliche Vergünstigungen gewährt haben soll.

Wegen der hohen Gehälter hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Hack und weitere ehemalige Führungskräfte der Awo Thüringen wegen Untreueverdachts ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde im September 2022 mangels Tatverdachtes eingestellt.

MDR (dr/cfr)