Thüringen Streit um Imbiss im Erfurter Zoo - Einigung vor Gericht
Der Pächter der Gastronomie im Thüringer Zoopark Erfurt darf bis Ende 2028 das Bistro "Hakuna Matata" weiter bewirtschaften. Darauf haben sich die Stadt und die Erfurt Catering GmbH vor Gericht geeinigt. Die Stadt hatte nach wiederholter Kritik an der Versorgung im Zoo dem Pächter im Sommer 2023 gekündigt.
Der Pächter der Gastronomie im Erfurter Zoopark kann bleiben. Darauf haben sich die Stadt und die Erfurt Catering GmbH am Dienstag vor Gericht geeinigt. Beide Seiten haben einen Vergleich ausgehandelt. Der sieht vor, dass der Gastronomiebetreiber bis Ende 2028 das Bistro "Hakuna Matata" samt Biergarten auf dem Plateau im Zoo weiter bewirtschaften darf.
Seine Außenstellen wie den Savannen-Imbiss und den Imbiss auf dem Bauernhof muss der Pächter im kommenden Jahr hingegen räumen. Das Gericht hatte dem Betreiber der Gastronomie geglaubt, dass er 2023 die neue Zooparkleitung nicht kannte und somit die Kündigung des Pachtvertrages nicht ernst genommen hatte. Der Sitz der Erfurt Catering GmbH ist im sächsischen Markkleeberg. Er lese auch keine Zeitung, so der Pächter.
Pächter blieb nach Räumungsklage
Die Stadt hatte nach wiederholter Kritik an der Versorgung im Zoo nach eigenen Angaben dem Pächter im Sommer 2023 gekündigt. Nachdem die Erfurt GmbH gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt hatte, ging die Stadt mit einer Räumungsklage dagegen vor. Der Pächter war jedoch nicht ausgezogen und betreibt den Gastro-Imbiss "Hakuna Matata" bis heute weiter.
Ein erster Vergleich war im August 2024 gescheitert. Im heutigen Verfahren lenkte die Stadt ein, nachdem der Richter klar gemacht hatte, dass er dem Gastronom in seiner Argumentation folgen wird. Seit Dezember 2022 gibt es im Erfurter Zoo eine kommissarische Leiterin.
Vergleich schließt höhere Beteiligung der Stadt mit ein
Heike Maisch sei als neue Werkleiterin in den Verhandlungen mit dem Gastronom aber nie in Erscheinung getreten, das hätten stets die beiden anderen Werkleiterinnen getan, hieß es vor Gericht. Der Geschäftsführer der Erfurt GmbH habe deshalb auch nicht wissen können, dass die Unterschrift von Heike Maisch auf dem Kündigungsschreiben rechtsverbindlich war.
Der Vergleich schließt eine höhere Beteiligung der Stadt Erfurt an der Umsatzpacht ein. Von jedem verdienten Euro fließen künftig 16 Prozent in die Stadtkasse. Zuvor gab es eine Staffel-Beteiligung, die zwischen zehn und 14 Prozent schwankte.
Den Vergleich können beide Seiten bis Ende Februar 2025 widerrufen.
MDR (kir/caf)