Ein Absperrband mit der Aufschrift «Polizeiabsperrung»

Thüringen Leinefelde: Mehr als 300.000 Euro Schaden durch Automatensprengung

Stand: 03.10.2024 05:00 Uhr

Nachdem in Leinefelde ein Geldautomat gesprengt worden ist, steht nun die Schadenshöhe von 300.00 Euro fest. Bei der Explosion wurde auch das Gebäude in der Bahnhofstraße beschädigt.

Von MDR THÜRINGEN

Bei der Sprengung eines Geldautomaten am Montagmorgen in Leinefelde-Worbis im Eichsfeld sind mehr als 300.000 Euro Schaden entstanden.

Auf der Motorhaube eines blauen Polizeifahrzeugs steht der weiße Schriftzug "Polizei".

Die Polizei ermittelt aufgrund eines Schadens in Höhe von 300.000 Euro. (Symbolbild)

Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, haben die Unbekannten mehr als 100.000 Euro erbeutet. Außerdem seien am Gebäude, in den Bankräumen und am Geldautomaten Schäden in Höhe von von mehr als 200.000 Euro entstanden. Bei dem Fluchtfahrzeug handele es sich demnach um einen hochmotorisierten SUV, vermutlich ein Audi.

Täter noch nicht gefasst

Mindestens drei Unbekannte hatten den Geldautomaten in der Leinefelder Bahnhofsstraße gesprengt und waren geflüchtet. Die Polizei sucht weiterhin Zeugen. Ein Video, das drei Männer auf der Flucht aus der Bankfiliale und mit einem Pkw zeigt, liegt der Polizei bereits vor.

Filiale in Niederorschel bleibt weiter geöffnet

Die gesamte Bankfiliale ist in Folge der Sprengung momentan nicht nutzbar. Einen Zeitraum, wann sie wieder öffne, könne aktuell noch nicht genannt werden, teilte die betroffene Bank auf ihren Internetseiten mit. Zum Ein- und Auszahlen von Geld könnten die Filialen in Worbis oder Niederorschel genutzt werden.

Die Filiale in Niederorschel sollte ursprünglich zum 30. September geschlossen werden, bleibe aber nun für Serviceleistungen weiter geöffnet. Die Mitarbeiter aus Leinefelde werden in Worbis und der Filiale in Niederorschel vor Ort sein.

Härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger geplant

Am Mittwoch brachte die Bundesregierung auf den Weg, das Geldautomaten-Sprengungen in Deutschland künftig härter bestraft werden können. Wie das Bundesinnen- und Justizministerium mitteilten, stimmte die Regierung für eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes. Sie sieht Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bis maximal 15 Jahren vor.

MDR (pvk)