Robert Sesselmann AfD in der 94. Plenarsitzung des Thüringer Landtags

Thüringen Nach juristischer Niederlage: Verwaltungsgericht bestätigt Auskunftsbegehren gegen Kreis Sonneberg

Stand: 24.06.2024 20:37 Uhr

Nach der juristischen Niederlage des Landrats Robert Sesselmann konnte ein "Spiegel"-Reporter ein "Auskunftsbegehren" geltend machen. Nun müssen etwa Fragen zur Personalpolitik von Sesselmann beantwortet werden.

Von MDR THÜRINGEN

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat zur juristischen Niederlage des Sonneberger Landrats Robert Sesselmann (AfD) gegen das Magazin "Der Spiegel" Details vorgelegt. Das Gericht bestätigte damit einen Artikel des Magazins vom Sonntag. Demnach konnte ein "Spiegel"-Reporter gegen den Landkreis ein sogenanntes Auskunftsbegehren geltend machen.

Gericht verweist auf Thüringer Pressegesetz

Damit müssen nun konkrete Aussagen unter anderem zur Personalpolitik von Sesselmann seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr gemacht werden. Auch Fragen nach dem Umsetzen von Wahlkampf-Versprechen fallen darunter. Sesselmann hatte angekündigt, abgelehnte Asylbewerber sofort abzuschieben und den Euro abzuschaffen. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Zukunft von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.

In seinem Beschluss verweist das Gericht auf das Thüringer Pressegesetz, das die Behörden zur Auskunft verpflichtet. Dem "Spiegel" zufolge handelt es sich insgesamt um 15 Pressefragen. Von denen habe Sesselmann nur einige beantwortet, und das unvollständig und ausweichend.

Sesselmann seit 2023 Landrat in Sonneberg

Sesselmann war im vergangenen Sommer zum deutschlandweit ersten Landrat der AfD gewählt worden. Er sitzt im Landesvorstand der Partei, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird.

MDR (wdy/jn)