Thüringen Oberlandesgericht verweist Prozess gegen mutmaßliche "Knockout 51"-Mitglieder nach Gera
Ist die Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" eine terroristische oder eine kriminelle Vereinigung? Das ist zwischen Bundesanwaltschaft und OLG Jena strittig. Es geht um eine aktuelle Anklage und darum, vor welchem Gericht sie verhandelt werden soll.
Die Anklage gegen den Eisenacher Rechtsextremisten Patrick Wieschke und zwei weitere Männer wegen Unterstützung beziehungsweise Mitgliedschaft in der Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Gera verhandelt. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena entschieden.
Das Gericht begründet seine Verweisung des Verfahrens an das Gericht in Gera damit, dass es "Knockout 51" als kriminelle Vereinigung ansieht und nicht - wie die Bundesanwaltschaft - als terroristische Vereinigung.
Anklage im September 2024 erhoben
Die Bundesanwaltschaft hatte im September 2024 am OLG Jena Anklage gegen die drei Männer erhoben. Dem ehemaligen NPD-Funktionär und Führungsmitglied von deren Nachfolgeorganisation "Die Heimat", Patrick Wieschke, wirft sie die Unterstützung der Vereinigung vor.
Demnach soll Wieschke einen Raum als Waffenlager sowie einen Computer zur Verfügung gestellt haben. Bei den beiden anderen Angeklagten soll es sich um ein Führungsmitglied und um ein Mitglied von "Knockout 51" handeln.
Während der Ermittlungen zu "Knockout 51" kam es unter anderen in Eisenach zu einer Razzia.
OLG geht von krimineller Vereinigung aus
Wie das Oberlandesgericht mitteilte, sieht es sich nicht als zuständig für das Verfahren an. Der Senat für Staatsschutzsachen am OLG gehe "aus Rechtsgründen" vom Tatvorwurf einer Beteiligung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung aus, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof habe gegen den OLG-Beschluss sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt, weil er "Knockout 51" weiterhin als terroristische Vereinigung ansehe. Deswegen sei der Beginn der Hauptverhandlung noch nicht absehbar.
Zwei der drei Angeklagten befänden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Wieschke war im April 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Weitere Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt
In einem anderen Verfahren waren vier andere Mitglieder von "Knockout 51" vom Oberlandesgericht Jena im Juli 2024 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden - unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
MDR (dr)