Rathaus in Steinbach-Hallenberg

Thüringen Stadtratswahl angefochten - Bürgermeister soll gegen Neutralitätspflicht verstoßen haben

Stand: 16.07.2024 06:22 Uhr

Laut Landratsamt wird derzeit das Ergebnis der Stadtratswahl in Steinbach-Hallenberg geprüft. Der Rechtsanwalt Thomas Keller hat eine Beschwerde eingelegt. Er wirft Bürgermeister Markus Böttcher vor, gegen seine amtliche Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.

Von MDR THÜRINGEN

In Steinbach-Hallenberg im Kreis Schmalkalden-Meiningen wird die Stadtratswahl angefochten. Wie ein Sprecher des Landratsamtes mitteilte, prüft die Untere Rechtsaufsicht eine Beschwerde eines erfolglosen Kandidaten. Rechtsanwalt Thomas Keller war als Kandidat der Wählergemeinschaft Haselgrund in Steinbach-Hallenberg angetreten, bei der Wahl aber leer ausgegangen.

Bürgermeister soll gegen Neutralitätspflicht verstoßen haben

Keller sagte MDR THÜRINGEN, die Anfechtung der Wahl habe nichts mit seinem persönlichen Wahlergebnis zu tun. Vielmehr gehe es ihm um die Einhaltung der Spielregeln, die für eine Wahl gelten. Keller kritisiert zum einen, dass es auf den Wahlzetteln namensgleiche Kandidaten gab, die nicht klar voneinander unterscheidbar gewesen wären.

Zudem habe Bürgermeister Markus Böttcher in vielfacher Weise gegen seine amtliche Neutralitätspflicht verstoßen. Böttcher habe zum Beispiel in seiner amtlichen Funktion als Bürgermeister für sich und seine Wählergemeinschaft Pro 8 im Amtsblatt und im Internet Wahlwerbung gemacht. Für Pro 8 war Böttcher auf Listenplatz 1 angetreten und hatte mit Abstand die meisten Stimmen aller Bewerber geholt.

Das Mandat nahm Böttcher jedoch nicht an, weil er dafür als Bürgermeister hätte zurücktreten müssen. Bürgermeister gehören kraft Amtes dem Stadtrat an. Böttchers erfolgreiche Scheinkandidatur ebnete einem Pro-8-Nachrücker den Weg in den Stadtrat.

Böttcher hält Vorwürfe für "etwas weit hergeholt"

Der Zeitung "Freies Wort" sagte Bürgermeister Böttcher, er halte die Vorwürfe von Keller für "etwas weit hergeholt". Dennoch wolle er dem Verfahren nicht vorgreifen und das Ergebnis der Rechtsaufsicht des Landkreises abwarten.

2006 gab es laut Zeitungsbericht in der Stadt einen ähnlichen Vorfall. Damals musste die Bürgermeisterwahl wiederholt werden.

MDR (ask/jn)