Die Staatskanzlei am Erfurter Hirschgarten

Thüringen Urteil gegen Rädelsführer des Hirschgarten-Überfalls ist rechtskräftig

Stand: 16.07.2024 13:10 Uhr

Die Urteile gegen die beiden Rädelsführer des Überfalls im Erfurter Hirschgarten im Juli 2020 sind rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat ihre Revisionsanträge abgewiesen. Zwölf Menschen wurden durch Schläge und Tritte verletzt, einige von ihnen erheblich. Unter den Opfern waren Polizisten, die eingriffen.

Von MDR THÜRINGEN

Die Urteile im letzten von drei Prozessen um den Angriff im Erfurter Hirschgarten 2020 sind rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte, hat er die Revisionen von zwei der fünf Angeklagten als unbegründet verworfen. Die beiden waren dagegen vorgegangen, dass sie vom Landgericht Erfurt wegen Körperverletzung zu 27 und 30 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden waren. Die anderen drei Angeklagten in dem Verfahren hatten Strafen auf Bewährung erhalten.

Vor der Staatskanzlei in Erfurt stehen Polizeifahrzeuge.

Polizeifahrzeuge am Abend nach dem Angriff vor der Staatskanzlei in Erfurt

Zwölf Menschen bei Angriff vor Erfurter Staatskanzlei verletzt

Am 18. Juli 2020 hatten insgesamt 14 Beschuldigte eine Gruppe Jugendlicher im Hirschgarten in der Erfurter Innenstadt vor der Thüringer Staatskanzlei unvermittelt angegriffen. Zwölf Menschen wurden durch Schläge und Tritte verletzt, einige von ihnen erheblich. Unter den Opfern waren Polizisten, die eingriffen. Videokameras hatten das Geschehen aufgezeichnet.

Die mutmaßlichen Täter des Hirschgarten-Überfalls in Erfurt auf dem Bild einer Überwachungskamera an der Thüringer Staatskanzlei

Die Überwachungskameras der Staatskanzlei hatten die Täter auf dem Weg zum Hirschgarten gefilmt.

Die 14 Beschuldigten mussten sich in drei Gerichtsprozessen für den Angriff verantworten. Im letzten Verfahren mit fünf Angreifern, darunter den beiden Rädelsführern, sprach das Erfurter Landgericht im März 2023 sein Urteil.

Anders als die Staatsanwaltschaft stufte das Gericht den Übergriff weder als geplante Tat noch als Landfriedensbruch ein, sondern nur als Körperverletzung. In allen Prozessen hatten die Beschuldigten ein politisches Motiv bestritten, obwohl einige von ihnen der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, ein rechtsextremes Tatmotiv lasse sich nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen.

MDR (kk/cfr)