Hintergrund

Hintergrund Der Rundfunkstaatsvertrag

Stand: 22.10.2015 14:30 Uhr

Die Bundesländer sind für die Gesetzgebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig, weil dieser Bereich ebenso wie Bildung und Kunst zu ihrer Kulturhoheit gehört. Der Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 ist die rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält den ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. In seiner Präambel garantiert der Rundfunkstaatsvertrag Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eingeschlossen die Teilhabe an "allen neuen technischen Möglichkeiten" und die "Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk" sowie die Sicherung der "finanziellen Grundlagen".

Die am 1. April 2000 in Kraft getretene Novelle setzt Passagen der EU-Fernsehrichtlinie von 1997 in nationales Recht um und ermächtigt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Online-Angebote mit programmbezogenem Inhalt zur Verfügung zu stellen. 2002 kamen neue Regelungen zur Digitalisierung des Rundfunks hinzu. Seit dem vergangenen Jahr gelten neue Regelungen der medienrechtlichen Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Regelung von Telediensten und Mediendiensten, die nun unter dem Begriff Telemedien zusammengefasst werden. Das neue Telemediengesetz des Bundes, das zum gleichen Termin in Kraft trat, regelt die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien. Die inhaltsbezogenen Regelungen für Telemedien wurden mit der Novellierung als Abschnitt VI in den Rundfunkstaatsvertrag integriert, der dementsprechend jetzt "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien" heißt.

Vor der Verabschiedung steht nun der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser muss bis zum 1. Mai 2009 unter Dach und Fach sein. Diesen Termin hat die Europäische Kommission vorgegeben, um den EU-Bescheid von 2007 in deutsches Recht umzusetzen. So sollen der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstmals präzise beschrieben werden, für neue Angebote dieser Sender vor allem im Internet ein Prüfverfahren eingeführt und dafür gesorgt werden, dass eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Medienmarkt durch Quersubventionierung spezieller Angebote verhindert wird.